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Layher 8107.138 Aufbau- Und Verwendungsanleitung Seite 4

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Der maximale Abstand zwischen den Plattformen darf
nicht größer als 2,25m sein. Ausnahme: Der Abstand
zwischen der Aufstellebene (Grund) und der der ersten
Plattform. Hier darf der Abstand max. 3,40m betragen.
Fahrbare Arbeitsbühnen sind durch die Ausgleichs-
spindel oder durch Unterlegen von geeigneten Mate-
rialien lotrecht zu stellen.
Die max. Neigung darf 1 % betragen.
Das Verfahren ist nur auf ausreichend tragfähigem
Untergrund mit einer max. Neigung von 4 % (ca. 2,5°),
in Längsrichtung oder über Eck gestattet und darf die
normale Schrittgeschwindigkeit (4 km / h) nicht über-
schreiten. Jeglicher Anprall ist zu vermeiden.
Nach dem Verfahren sind die Lenkrollen durch Nieder-
drücken des Bremshebels zu arretieren.
Bei Verwendung im Freien oder in offenen Gebäuden
sind Arbeiten auf der fahrbaren Arbeitsbühne bei
Windstärken über 6 nach Beaufort-Skala sofort
einzustellen. Die Fahrbaren Arbeitsbühnen sind bei
genannten Windgeschwindigkeiten oder bei Schicht-
schluss in einen windgeschützten Bereich zu verfah-
ren oder durch andere geeignete Maßnahmen gegen
Umkippen zu sichern.
Ein Überschreiten der Windstärke 6 ist an der spürbaren
i
Hemmung beim Gehen erkennbar. Wenn möglich, sind
außerhalb von Gebäuden verwendete fahrbare Arbeits-
bühnen am Gebäude oder an einer anderen Konstruk-
tion sicher zu befestigen. Es ist zu empfehlen, fahrbare
Arbeitsbühnen zu verankern, falls diese unbeaufsichtigt
bleiben.
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Der Aufstieg zu fahrbaren Arbeitsbühnen ist nur auf
der Gerüstinnenseite gestattet. Außenaufstiege sind
nicht gestattet.
Das Auf- und Übersteigen von fahrbaren Arbeits-
bühnen untereinander oder von anderen Objekten,
Strukturen auf fahrbaren Arbeitsbühnen sowie das
Springen auf Belagflächen ist nicht gestattet.
Eine Erweiterung der Standhöhe durch Verwendung
von Leitern, Kästen oder anderen Vorrichtungen in
nicht gestattet.
Das Anheben von schweren Gegenständen auf fahr-
baren und das Anbringen und die Verwendung von
Hebezeugen an fahrbaren Arbeitsbühnen ist nicht
gestattet.
Fahrbare Arbeitsbühnen sind im Standard nicht dafür
konstruiert, angehoben oder angehängt zu werden.
Nach Rücksprache mit dem Hersteller kann in bestimm-
i
ten Fällen durch Austausch entsprechender Bauteile
eine Ertüchtigung der Konstruktion erfolgen.
Das Anheben von fahrbaren Arbeitsbühnen durch
mechanische Geräte ist nicht gestattet.

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