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Sicherheitshinweise Für Das Bedienpersonal; Prüfungen; Bestimmungsgemäße Verwendung; Vorhersehbare Fehlanwendung - unicraft HZ 751 Betriebsanleitung

Hebelzug
Inhaltsverzeichnis

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Bestimmungsgemäße Verwendung
2.6 Sicherheitshinweise für das Bedienperso-
nal
Betriebsanleitung lesen
Vor Inbetriebnahme muss die Betriebsanleitung gele-
sen und verstanden sein.
Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die Sicher-
heit an dem Hebelzug beeinträchtigt
Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass keine nicht-
autorisierten Personen an dem Hebelzug arbeiten (z.B.
auch durch Betätigung von Einrichtungen gegen unbe-
fugtes Benutzen).
Der Bediener ist verpflichtet, den Hebelzug mindestens
ein Mal vor Benutzung (täglich) auf äußerlich erkennbare
Schäden und Mängel zu prüfen und eingetretene Verän-
derungen (einschließlich des Betriebsverhaltens), die die
Sicherheit beeinträchtigen, sofort zu melden.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass der Hebelzug
immer nur in einwandfreiem Zustand betrieben wird.
Soweit erforderlich, hat der Betreiber das Bedienungs-
personal zum Tragen von Schutzkleidung usw. zu ver-
pflichten.
Es dürfen grundsätzlich keine Sicherheitseinrichtungen
demontiert oder außer Betrieb gesetzt werden (dro-
hende Gefährdung durch schwere Quetschungen, Le-
bensgefahr).
Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim
Rüsten, Reparieren und Warten erforderlich, hat unmit-
telbar nach Abschluss der Wartungs- oder Reparaturar-
beiten die Remontage der Sicherheitseinrichtungen zu
erfolgen.
2.7 Prüfungen
Hebezeugketten sind prüfpflichtige Tragmittel. Es sind
deshalb die von der Berufsgenossenschaft, Zentralstelle
für Unfallverhütung herausgegebenen Richtlinien für
Rundstahlketten im Hebezeugbetrieb, den Überprü-
fungsrichtlinien sowie die Prüfvorschriften nach DIN 685
Teil 5 Nov. 1981, UVV, BGV D8 (VBG 8 April 1997) und
UVV, BGV D6 (VBG 9 April 2001) und DIN EN 818-7
vom September 2002 zu beachten.
Im Kranprüfbuch hat der Eintrag über durchgeführte In-
standsetzungen und Prüfungen zu erfolgen (z.B. Einstel-
larbeiten an Bremse oder Kupplung).
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Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Hebelzug dient ausschließlich zum manuellen verti-
kalen Heben und Senken sowie zum Ziehen und Zurren
frei beweglicher Lasten bis zur angegebenen Maximal-
Last.
Der Hebelzug darf nur von eingewiesenen Personen be-
trieben werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung aller Angaben in dieser Anleitung. Jede über
die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende
oder andersartige Benutzung gilt als Fehlgebrauch.
Heben von Personen ist strengstens untersagt. Eine
Verwendung des Gerätes in anderen Bereichen und zu
anderen Zwecken gilt als bestimmungswidrig.
Bei konstruktiven und technischen Änderungen an dem
Hebelzug übernimmt die Firma Stürmer Maschinen
GmbH keine Haftung.
Ansprüche jeglicher Art wegen Schäden aufgrund nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung sind ausgeschlos-
sen.

3.1 Vorhersehbare Fehlanwendung

Mit dem Hebelzug sind bei Einhaltung der bestimmungs-
gemäßen Verwendung keine vernünftigerweise vorher-
sehbaren Fehlanwendungen möglich, die zu gefährli-
chen Situationen mit Personenschäden führen könnten.

3.2 Restrisiken

Auch bei Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen ver-
bleiben beim Betrieb des Hebelzugs in der Folge be-
schriebene Restrisiken.
Alle Personen, die mit dem Hebelzug arbeiten, müssen
diese Restrisiken kennen und die Anweisungen befol-
gen, die verhindern, dass diese Restrisiken zu Unfällen
oder Schäden führen:
- Während des Betriebs besteht Quetschgefahr für
die oberen und unteren Gliedmaßen.
- Während Einricht- und Rüstarbeiten kann es not-
wendig sein, bauseitige Schutzeinrichtungen zu
demontieren. Dadurch entstehen verschiedene
Restrisiken und Gefahrenpotentiale, die sich jeder
Bediener bewußt machen muß.
Das
HZ-Serie | Version 1.04

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Hz 1501Hz 3001617117561711156171130

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