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Garden Pleasure Bienen Aufbau-/Bedienungsanleitung Seite 2

Solar-lichterkette

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Fehlerbehebung:
Falls sich Ihre Solar-Lichterkette in der Nacht nicht automatisch einschaltet, konnte sie tagsüber wahrscheinlich nicht genügend
Lichteinstrahlungen aufnehmen, um die Batterie vollständig aufzuladen. Bitte beachten Sie folgende hilfreiche
Informationen:
Vor dem ersten Gebrauch muss das Isolationsband (sofern vorhanden) vor der Batterie entfernt werden.
Prüfen Sie, ob Ihre Solar-Lichterkette an einem Ort platziert ist, an dem das Solarfeld jeden Tag direkte
Sonneneinstrahlung erhält.
Wenn das Wetter am Tag wolkig oder bedeckt war, wird die Batterie für den Nachtbetrieb nicht ausreichend aufgeladen
sein. Das Solarpanel muss tagsüber direktem Sonnenlicht ausgesetzt sein, damit die Batterie aufgeladen werden kann.
Sollte das Panel an einem Tag nicht ausreichend Sonnenlicht bekommen, wird sie am nächsten sonnigen Tag wieder
aufgeladen, so dass sie dann wieder normal funktioniert.
Die Solar-Lichterkette kann sich nachts nicht automatisch einschalten, wenn sie zu nah an einer anderen Lichtquelle (z. B.
eine Straßenlaterne) platziert ist. Der eingebaute Lichtsensor reagiert auf die andere Lichtquelle. Entfernen Sie die andere
Lichtquelle oder platzieren Sie die Solar-Lichterkette an einem anderen Ort.
Ein verschmutztes Solarfeld verhindert das vollständige Aufladen der Batterie. Stellen Sie sicher, dass das Solarfeld
immer sauber ist.
Nachdem Sie die oben genannten Hinweise überprüft haben und die Solar-Lichterkette dennoch nicht bzw. nur über
einen kurzen Zeitraum funktioniert, tauschen Sie bitte die Batterie aus, da sie wahrscheinlich verbraucht ist.
Reinigung:
Es ist wichtig das Solarfeld vom Schmutz zu befreien. Durch ein verschmutztes Solarfeld kann die Batterie nicht
vollständig aufgeladen werden. Dies würde die Lebensdauer der Batterie verkürzen und könnte zu Fehlfunktionen
führen. Reinigen Sie es regelmäßig mit einem feuchten Baumwoll- oder Papiertuch.
Entsorgung:
Hersteller-Informationen gemäß ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und
Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1.
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese
einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll,
sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2.
Batterien und Akkus sowie Lampen (= Leuchtmittel)
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen
(=Leuchtmittel), die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter
Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie
diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen.
Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann,
wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen
Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der
Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit
mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter).
Art. 507300
Solar-Lichterkette Bienen
Aufbau- / Bedienungsanleitung

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