Herunterladen Diese Seite drucken

Garden Pleasure 504269 Bedienungsanleitung Seite 2

Solar-leuchte

Werbung

___________________________________________________________________________
Reinigung:
Vergewissern Sie sich, dass die Solareinheit stets sauber ist.
Gebrauchen Sie nur ein weiches Tuch und keine scharfen Reinigungsmittel.
Austausch des Akkus:
Nach einer langen Gebrauchszeit könnte es sein, dass die wiederaufladbare Batterie ausgetauscht
werden muss. Sie können das Batteriefach einfach öffnen und die Batterie austauschen (AAA 1,2V
600mAH Ni-MH).
Sicherheitshinweise:
-
Die Solarleuchte ist kein Spielzeug. Halten Sie es fern von Kindern.
Setzen Sie die Solarleuchte nicht unter Wasser.
-
-
Gebrauchen Sie nur den gleichen Akku wie der bereits vorhandene.
Der Akku muss den Polen entsprechend richtig eingesetzt werden.
-
Halten Sie die Batterie fern von Feuer und starker Hitze. Explosionsgefahr!
-
Entsorgung:
Hersteller-Informationen gemäß ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den
Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1.
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer
von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
2.
Batterien und Akkus sowie Lampen (= Leuchtmittel)
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen (=Leuchtmittel), die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies
gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten
Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme
grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
___________________________________________________________________________
Art. 504269
Solar-Leuchte
2

Werbung

loading