14. SERVICE UND GEWÄHRLEISTUNG
DREIJÄHRIGE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
GLORIA GmbH gibt dem Erstkäufer die Gewährleistung, dass der beiliegende Rauchmelder (nicht jedoch die Batterie) bei
normalem Gebrauch und normaler Wartung für einen Zeitraum von drei Jahren ab Kaufdatum frei von Material-, Verarbeitungs-
oder Konstruktionsfehlern ist. Die Verpflichtung von GLORIA GmbH im Rahmen dieser Gewährleistung beschränkt sich auf die
kostenlose Reparatur oder den Ersatz des Rauchmelders oder jeglicher Teile, die unserer Meinung nach Material-, Verarbeitungs-
oder Konstruktionsfehler aufweisen (nur Teileaustausch, keine Installation). Dies erfolgt für den Kunden kostenlos, bei Einsendung
des Rauchwarnmelders mit Kaufdatumsnachweis an den Händler (porto- und rückportofrei): GLORIA GmbH, Diestedder Str. 39,
D-59329 Wadersloh, Germany
Diese Gewährleistung für den Rauchmelder erlischt, wenn er nach dem Kaufdatum beschädigt, modifiziert, unsachgemäß
verwendet oder verändert wurde oder wenn er aufgrund unsachgemäßer Wartung oder unzureichender Wechselstrom- oder
Gleichstromversorgung nicht funktioniert.
DIE HAFTUNG VON GLORIA GMBH ODER IHRER MUTTER- ODER TOCHTERGESELLSCHAFTEN, DIE SICH AUS DEM VERKAUF
DIESES RAUCHMELDERS ODER GEMÄSS DIESER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG ERGEBEN, ÜBERSTEIGT IN
KEINEM FALL DIE KOSTEN FÜR DEN ERSATZ DES RAUCHMELDERS UND IN KEINEM FALL HAFTEN GLORIA GMBH ODER IHRE
MUTTER- ODER TOCHTERGESELLSCHAFTEN FÜR VERLUSTE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DEM AUSFALL DES
RAUCHMELDERS ODER DURCH VERLETZUNG DIESER ODER EINER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNG ERGEBEN, AUCH WENN DER VERLUST ODER SCHADEN DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ODER FEHLER DES
UNTERNEHMENS ENTSTANDEN IST.
Diese Gewährleistung hat keinerlei Einfluss auf Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Rechte.
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