7.6.4
Ausgleichsgetriebe 2. Hinterachse
Der erste Ölwechsel ist nach 50 Betriebsstunden fällig, weitere Ölwechsel sind einmal
jährlich erforderlich.
Verletzungsgefahr!
Lebensgefahr durch sich bewegende Maschinenteile.
– Vor dem Ölwechsel ist die Maschine jedes Mal stillzusetzen und der Motor abzu-
stellen.
– Die Maschine ist gegen unbeabsichtigtes Starten des Motors zu sichern.
– Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen
durchgeführt werden.
2
GEFAHR
Wartung und Pflege
Öleinfüllöffnung und Ölstandskontroll-
schraube (2) auf der linken Vorderseite
der Achse.
Achsen
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