5.4.4
Unbefugte
Als Unbefugte gilt jede Person, die
►
diese Betriebsanleitung nicht oder nicht vollständig gelesen hat oder sie nicht eindeutig
verstanden hat
►
die für Tätigkeiten an dem Produkt erforderlichen Qualifikationsanforderungen nicht er-
füllt
►
vom Betreiber oder seinem Bevollmächtigten keine Unterweisung für ihre Tätigkeit an
dem Produkt erhalten hat und/oder nicht beauftragt wurde.
5.5
Persönliche Schutzausrüstung
Bei besonderen Arbeiten tragen
Bei einigen Arbeiten ist das Tragen spezieller Schutzausrüstung erforderlich. In den Abschnitten
der Anleitung wird darauf besonders hingewiesen
Wärme-Schutzhandschuhe
zum Schutz der Hände vor Verbrennungen, Abrieb, Abschürfungen,
Kratzer, Schrammen, Einstichen oder ähnlichen Hautverletzungen und
vor leichten Verbrennungen bei Kontakt mit heißen Oberflächen.
Gesichtsschutz
zum Schutz der Augen und des Gesichts vor Prozessgasen, Flammen, Fun-
ken oder Glut sowie heißen Partikeln oder Abgasen
5.6
Restrisiken
Die hier und in den Handlungskapiteln dieser Anleitung aufgeführten Warn- und Sicherheitshin-
weise unbedingt beachten, um mögliche Gesundheitsschäden und gefährliche Situationen zu
vermeiden.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr für Unbefugte!
Unbefugte Personen kennen die Gefahren im Arbeitsbereich des
Produkts nicht und können sich und andere schwer verletzen.
– Unbefugte Personen dürfen den Arbeitsbereich des
Produkts nicht betreten.
– Im Zweifel betreffende Personen ansprechen und aus
dem Arbeitsbereich des Produkts weisen.
– Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Ar-
beitsbereich des Produkts aufhalten.
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