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Rechtliche Hinweise - Fliegl ULS 400 Bedienungsanleitung

Überladeschnecke für abschiebewagen asw
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Überladeschnecke für Abschiebewagen

Rechtliche Hinweise

1. Bei der Lieferung der Fliegl Überladeschnecke sofort prüfen, ob das Anbaugerät vollständig
eingetroffen ist. Etwaige Beanstandungen beim Spediteur reklamieren,
auf den Lieferunterlagen bescheinigen lassen und dem Lieferwerk innerhalb 14 Tage zu
Kenntnis geben (siehe Lieferumfang)
2. Für technische Mängel haftet der Hersteller. Für Mängel welche durch unsachgemäße
Bedienung verursacht wurden, haftet der Eigentümer.
Die Gewährleistung ab Auslieferung beträgt 1 Jahr.
3. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl entweder auf Reparatur des beanstandeten Teils
oder Ersatz desselben unfrei ab Werk bzw. Auslieferung. Über die Ersatzleistung
hinausgehende Ansprüche (z.B. Verlust- oder Betriebsstörungen) werden ausdrücklich
abgelehnt.
4. Die Gewährleistung erlischt, wenn das Gerät durch Einbau von Teilen fremder Herkunft und
ohne unser Wissen, sowie ohne unser vorheriges Einverständnis verändert wurde,
insbesondere wenn unsachgemäße Veränderungen vorgenommen wurden.
5. Die Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn nach Feststellung eines Mangels dieser nicht
unverzüglich vollständig und sachgemäß behoben worden ist. Reparaturen,
die funktionsbedingt sind, bedürfen unseres vorhergehenden Einverständnisses,
sofern Anspruch auf volle oder teilweise Erstattung der Unkosten abgeleitet wird.
6. Für Schäden an der Überladeschnecke, die durch Überschreiten des zulässigen
Arbeitsvermögens und der Arbeitsgeschwindigkeit entstehen, ist eine Haftung
ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige und
unsachgemäße Behandlungen des Gerätes zurückzuführen sind, sowie Lagerungs- und
Korrosionsschäden unterliegen keiner Garantie.
Für nicht selbsthergestellte Teile geben wir die vom Hersteller gegebene Garantie weiter.
7. Geräteteile, für die im Rahmen der Gewährleistung Ansprüche gestellt werden, sind zwecks
Materialuntersuchung bzw. Feststellung des Schadens unverzüglich zu unserer Anschrift in
Mühldorf einzusenden und gehen sofern ein Ersatz gegeben ist, in unser Eigentum über.
8. Darüber hinaus gelten, für die Fliegl Überladeschnecke die gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen.
Fliegl Agrartechnik GmbH, DE – 84453 Mühldorf am Inn
Rechtliche Hinweise
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Diese Anleitung auch für:

Uls 500Uls 600

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