Sehr geehrter Kunde, wir gratulieren Ihnen zum Erwerb Ihres Gerätes. Lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig durch und befolgen Sie diese, um möglichen Schäden vorzubeugen. Für Schäden, die durch Missachtung der Hinweise und unsachgemäßen Gebrauch entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Scannen Sie den QR-Code, um Zugriff auf die aktuellste Bedienungsanleitung und weitere Informationen rund um das Produkt zu erhalten.
SICHERHEITSHINWEISE • Halten Sie das Gerät von Wasser und Feuer fern. Stellen Sie es auf einen ebene, stabilen Untergrund an einem gut belüfteten Ort auf. • Wischen Sie das Gerät nur mit einem weichen Tuch ab, reinigen Sie e,s nicht mit Wasser. •...
ZUSAMMENBAU Setzen Sie den Motor auf die Basis. Öffnen Sie den Reißverschluss des Luftsacks und setzen Sie die Abdeckung auf den Motor. Befestigen Sie die Luftauslassöffnung am Motor.
Installieren Sie die beiden Stützrohre mit Hilfe des Verbindungsstücks. Setzen Sie die obere Halterung mit den Clips auf das Stützrohr und schließen Sie den Luftsack.. Hinweis: Gehen Sie beim Auseinanderbauen in umgekehrter Reihenfolge vor. BEDIENUNG • Stecken Sie den Stecker in die Steckdose.
TIPPS Achten Sie darauf, dass das Hemd bzw. das Oberteil formschlüssig und glatt auf dem Luftsack sitzt. FEHLERSUCHE UND FEHLERBEHEBUNG Problem Mögliche Ursache und Lösungsansatz Die Trocknungszeit ist Die Kleidung ist sehr dick. ungewöhnlich lang (> 180 Die Kleidung wurde vorher nicht geschleudert. Minuten) Der Luftsack wurde nicht richtig geschlossen und dadurch entweicht Luft.
SPEZIELLE ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR VERBRAUCHER IN DEUTSCHLAND Entsorgen Sie Ihre Altgeräte fachgerecht. Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte umweltgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt und menschliche Gesundheit vermieden werden. Bei der Entsorgung sind folgende Regeln zu beachten: • Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Batterien und Akkus getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
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• Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ist die unentgeltliche Abholung am Ort der Abgabe auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ (Oberfläche von mehr als 100 cm²) oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter) beschränkt.