Nicht in unmittelbarer Nähe von Lampen/Leuchtstofflampen montieren. Es muss ein Mindestabstand von 50 cm
eingehalten werden!
Max. Abstand zwischen zwei Rauchwarnmeldern in Fluren/größeren Räumen darf 15 m nicht überschreiten. Zur
Stirnseite von Fluren sollte der Rauchwarnmelder im Abstand von maximal 7,5 m angebracht werden.
Bei abgeschrägten Decken muss der Abstand zwischen dem Rauchmelder und dem höchsten Punkt der Decke mind.
50 cm betragen! (Abb.2)
Die Montage kann mit Hilfe der beigefügten Schrauben und Dübel (5mm), oder alternativ mit einem separat zu
bestellenden Klebepad erfolgen. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass der Melder nicht versehentlich abstürzen
und dabei Personen verletzen kann.
Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung
für Rauchwarnmelder.
Vorgeschrieben ist der Einsatz in sämtlichen Schlaf- und Kinderzimmern sowie Flure, die als Fluchtwege dienen.
Rauchwarnmelder in Wohn- und Aufenthaltsräumen oder Hitzewarnmelder in Küchen erhöhen die Absicherung.
Funkvernetzte Rauchwarnmelder bieten weitergehenden Schutz und sind ideal zur Alarmweiterleitung in größeren
Wohneinheiten. (Nachfolgend eine beispielhafte Aufteilung)
Irrtümer und Technische Änderungen vorbehalten. Abbildungen können vom gelieferten Original abweichen.
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