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UELZENER MASCHINEN T115 Bedienungsanleitung Seite 10

Druckförderanlage
Inhaltsverzeichnis

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Bedienungsanleitung UELZENER T115
7.
Nur Original - UELZENER-Förderschläuche mit werksseitig eingebundenen Kupplungen
verwenden.
8.
Vor dem Einschalten der Maschine sicherstellen, dass niemand durch die anlaufende
Maschine gefährdet werden kann.
9.
Nach Ansprechen oder Versagen von Sicherheitseinrichtungen an der Maschine ist deren
Betrieb bis zur Beseitigung der Fehler zu unterbrechen.
10.
Vor dem Öffnen der Förderleitungssysteme oder anderer Teile des Druckführenden
Fördersystems muss sichergestellt sein, dass kein Druck im System vorhanden ist.
11.
Verstopfungen sind nach den Angaben in der Betriebsanleitung zu beseitigen. Die mit dem
Beseitigen von Verstopfern beauftragten Personen müssen sich so aufstellen, dass sie von
auftretendem Mörtel nicht getroffen werden können. Andere Personen dürfen sich nicht in der
Nähe aufhalten.
12.
Alle der Sicherheit und Unfallverhütung dienenden Einrichtungen dürfen nicht geändert bzw.
entfernt werden und sind ordnungsgemäß zu bedienen.
13.
Vor jeder Inbetriebnahme ist die Betriebssicherheit zu prüfen. Soweit Mängel - auch nur
andeutungsweise - festzustellen sind, müssen diese sofort instand gesetzt werden, wenn
notwendig, den Aufsichtsführenden verständigen oder bei Mängeln, die die Betriebssicherheit
gefährden, den Betrieb einstellen.
14.
Unfälle, die durch Nichtbeachtung von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft bzw. der verantwortlichen Unternehmenshaftplicht-Gesellschaft oder
Gesetzgebers Ihres Landes, oder auf mangelhafte Umsicht zurückzuführen sind, wird der
Gesetzgeber dem Maschinisten oder, soweit dieser mangels Schulung oder Grundkenntnisse
nicht verantwortlich gemacht werden kann, dessen Aufsichtspersonal zu Last legen.
Bitte lassen Sie daher beim Arbeiten mit der UELZENER T 115 die notwendige Vorsicht
walten und beachten Sie die jeweiligen Sicherheitsvorschriften (Sicherheits-
vorschriften
maschinen).
ÜBERWACHUNG UND PRÜFUNG DER MASCHINE
1.
Die Maschine ist vor jeder Arbeitsschicht durch den Geräteführer auf augenfällige Mängel zu
überprüfen.
2.
Die Maschine ist bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, auf ihren betriebssicheren
Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet von Mörtelförder- und Mörtelspritzmaschinen
haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvor-
schriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sind,
dass sie den arbeitssicheren Zustand dieser Maschine beurteilen können.
der
Bau-Berufsgenossenschaft:
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Mörtelförderer
und
Mörtelspritz-

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Diese Anleitung auch für:

S115.00.003

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