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Transport; Entsorgung - Caratec CEB100B Installations & Bedienungsanleitung

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1. Sicherheitshinweise, Sicherheitsmaßnahmen, Richtlinien

1.2 Transport

Beim Transport von LiFePO4 Batterien sind stets alle nationalen und internationalen Vorschriften
und Gesetze zu beachten.
Der Transport darf nur in der Originalverpackung oder einer dieser entsprechenden Verpackung
erfolgen.
Niemals beschädigte LiFePO4 Batterien transportieren, dies darf nur in vorgeschriebenen
Behältnissen erfolgen.
Caratec LiFePO4 Batterien sind gemäß UN38.3 zertifiziert, auf Verlangen kann der Prüfbericht
zur Verfügung gestellt werden. LiFePO4 Batterien, die nicht in Geräten eingebaut sind,
werden beim Transport nach UN3480, Klasse 9 eingestuft. Weitere Angaben finden Sie im
Sicherheitsdatenblatt.

1.3 Entsorgung

LiFePO4 Batterien dürfen nicht im Haus- oder Gewerbemüll entsorgt
werden, sondern müssen zwecks Entsorgung / Recycling an
Sammelstellen des gemeinsamen Rücknahmesystems abgegeben
werden.
Dies kann auch an einer Verkaufsstelle des Verkäufers oder
des Herstellers erfolgen. Vor der Entsorgung die Batterie immer
entladen und Pole abdecken.
Mit dem CE-Zeichen erklärt die Caratec GmbH, dass dieses Produkt
den grundsätzlichen Anforderungen und den anderen relevanten
Vorschriften der Richtlinie (Direktive) 2014/53/EU entspricht. Die
Konformitätserklärung kann bei Bedarf unter service@caratec.de
angefordert werden.
CaratecELECTRONICS

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