Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte das Nachtlicht/Steckerlicht/USB-Ladegerät
einmal nicht mehr benutzt werden können, so ist jeder
Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt
vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle seiner
Gemeinde/seines Stadtteils, abzugeben.
Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte fachgerecht verwertet
und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Deswegen sind Elektrogeräte mit dem hier abgebildeten Symbol
gekennzeichnet.
Entsorgung
AT
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