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Informationen Zur Entsorgung - Smeg 50's Style KLF03GOEU Bedienungshandbuch

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Die folgenden Informationen zur Entsorgung ersetzen die Bestimmungen im
Bedienungshandbuch mit Wirkung ab dem 01.01.2022
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und zurückgenommen werden. Es darf
somit nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Das Gerät kann z.B. bei einer
kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden Altgeräts.
Vor der Entsorgung des Altgeräts müssen alle nicht eingebauten Altbatterien und Altakkumulatoren
vom Altgerät getrennt werden. Das gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten vom Altgerät zu entfernen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und elektronische
Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese gewerblich
an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort
der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät
dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer
kostenlos. Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel beinhalten, die den
oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore
und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten, und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für
alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für kleine
Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät zu erwerben.

Informationen zur Entsorgung

GÜLTIG FÜR DEN DEUTSCHEN MARKT
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