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Gewährleistung - THERMACUT EX-TRAFIRE 55SD Betriebsanleitung

Plasmaschneidgerät
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EX-TRAFIRE
55SD
®
Gewährleistung:
Dieser Gewährleistungsnachweis ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB")
der THERMACUT GmbH (nachfolgend "Verkäufer") und gilt für Warenlieferungen im Rahmen des
zwischen dem Verkäufer und der anderen Vertragspartei als Warenempfänger (nachfolgend
"Käufer") abgeschlossenen Vertrags; die hier verwendeten Begriffe haben die gleiche Bedeutung,
die ihnen in den AGB zugeschrieben wird.
1. Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass die im Rahmen des Vertrages gelieferte, nachstehend
spezifizierte Ware während der nachstehend spezifizierten Gewährleistungsfrist die Eigenschaften
beibehält, die im technischen Datenblatt der Ware, die auf den Internetseiten des Verkäufers
(www.thermacut.com, www.ex-trafire.com) zum Zeitpunkt der Übersendung des verbindlichen
Angebots (§ 2 der AGB) verfügbar sind, ansonsten in der Qualität und Ausführung, die für den sich
aus dem Vertrag ergebenden Zweck geeignet sind, ansonsten für den üblichen Zweck.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag der Übergabe der Ware an den Käufer (§ 6 der AGB)�
3. Für die Meldung (Reklamation) von Gewährleistungsmängeln, die Geltendmachung von Rechten
aus der mangelhaften Leistung und andere Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers
gelten § 7 und die folgenden Bestimmungen der AGB
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt
4.1 drei (3) Jahre für Stromquellen der Marke EX-TRAFIRE®
4.2 ein (1) Jahr für Schneidbrenner und Schlauchpakete
5. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die übliche Abnutzung der Waren oder ihrer Teile infolge
ihrer Verwendung, auf Verschleißteile wie z. B. Düsen, Elektroden, Schutzkappen, O-Ringe,
Wirbelringe, etc.
6. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an der Ware, die durch den Käufer oder Dritte durch
fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung der Ware (insbesondere Reparatur oder Änderung
durch nicht vom Verkäufer autorisierte Personen) oder deren Einbau, unsachgemäße Verwendung
der Ware oder unzureichende Wartung, insbesondere Verwendung der Ware für einen anderen als
den angegebenen Zweck oder sonstige Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, Anwendung
unverhältnismäßiger Gewalt oder Verwendung nicht zugelassener Verschleißteile der Ware.
Die Gewährleistungsbedingungen können je nach Markt und Länderrichtlinie variieren.
11-56
KAPITEL 11�
Gewährleistung
Betriebsanleitung, Revision T-5

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