Die Videoprodukte können hinsichtlich der Verwendung der Daten
aus den aufgenommenen Bildern nicht zwischen gut und schlecht
unterscheiden. Das Ergebnis der Datennutzung hängt von der Methode
und dem Verwendungszweck der Datenverantwortlichen ab. Daher
müssen die Datenverantwortlichen nicht nur alle geltenden Gesetze
und Vorschriften sowie andere normative Anforderungen einhalten,
sondern auch internationale Normen, die gesellschaftliche Moral,
die guten Sitten, gängige Praktiken und andere nicht obligatorische
Anforderungen respektieren und die Privatsphäre, das Recht am
eigenen Bild und andere Rechte und Interessen des Einzelnen achten.
4. Bei der Verarbeitung von Videodaten, die kontinuierlich von
Videoprodukten erzeugt werden, sind die Rechte, Werte und sonstigen
Anforderungen der Betroffenen stets zu berücksichtigen. In dieser
Hinsicht sind die Produkt- und die Datensicherheit äußerst wichtig.
Daher muss jeder Endnutzer und jeder Datenverantwortliche alle
angemessenen und notwendigen Maßnahmen ergreifen, um
die Datensicherheit zu gewährleisten und Datenlecks sowie die
unzulässige Offenlegung und missbräuchliche Verwendung dieser
Daten zu vermeiden, indem er beispielsweise eine Zugangskontrolle
einrichtet, eine geeignete Netzwerkumgebung (Internet oder Intranet)
wählt, an die die Videoprodukte angeschlossen werden, und die
Sicherheit des Netzwerks gewährleistet und ständig optimiert.
5. Videoprodukte haben weltweit in hohem Maße zur Verbesserung
der gesellschaftlichen Sicherheit beigetragen, und wir glauben, dass
diese Produkte auch in weiteren Bereichen des sozialen Lebens
eine aktive Rolle spielen werden. Ein gegen die Menschenrechte
verstoßender oder in kriminellen Handlungen resultierender
Missbrauch von Videoprodukten widerspricht der ursprünglichen
Absicht der technologischen Innovation und Produktentwicklung.
Daher muss jeder Nutzer ein Verfahren zur Bewer tung und
Nachverfolgung seiner Verwendung des Produktes einrichten, um
sicherzustellen, dass jedes Produkt ordnungsgemäß, angemessen und
mit gutem Willen verwendet wird.
10