5.4.e. kommt der Käufer uns gegenüber seinen Forderungen nicht nach und/oder gerät er in Vermögensverfall,
so verpflichtet er sich einen von uns beauftragten Bevollmächtigten Einsicht in seine Geschäftsbücher zu
gewähren.
5.4.f. Der Käufer hat uns die Abtretung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen und uns die zur Einziehung
erforderlichen Angaben zu machen.
6.
Gewährleistungen
6.1. Der Besteller verpflichtet sich, die von Rothballer gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und
etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von einer Woche gegenüber Rothballer schriftlich
anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn,
der Mangel war bei sorgfältiger Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.
6.2. Die Haftung von Rothballer für Schäden, die aus der Benutzung des Programms oder eines Gerätes entstan-
den sind, wird ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Ver-
tragsverletzung durch Rothballer zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten
Einsatz und die Datensicherung.
6.3. Die Gewährleistung von Rothballer beschränkt sich nach der Wahl von Rothballer auf Ersatzlieferung, Nach-
besserung oder Wandlung. Bei Verwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen
Verkehr ist Rothballer außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber dem
Hersteller, Lieferanten oder Autor bestehenden Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der
Mangel hat seine Ursache vom Verantwortungsbereich von Rothballer. Schlägt die Nachbesserung oder Er-
satzlieferung durch Rothballer oder die Befriedigung aus dem abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl,
so kann der Besteller die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung verlangen.
6.4. Gewährleistungsansprüche gegen Rothballer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtret-
bar.
7.
Computerprogramme (Software)
7.1. Rothballer macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten.
Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch Rothballer ist Software, die im Sinne der Programmbeschrei-
bung grundsätzlich brauchbar ist.
7.2. Rothballer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden ge-
nügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.
7.3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt Rothballer keine Gewähr für die Verträglichkeit
gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen.
7.4. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen
beiliegenden Lizenzbedingungen. Im Zweifel gelten immer die Lizenzbedingungen von Rothballer.
7.5. Durch Öffnen der Verpackung werden die Lizenzbedingungen im Sinne 7.4 anerkannt. Eine nachträgliche
Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.
7.6. Für jeden Inhalt der Disketten, die Rothballer im Rahmen der Diskettenbibliothek anbietet, wird nur die Garan-
tie für das einwandfreie Bespielen des Datenträgers übernommen.
8.
Sonstige Bestimmungen
8.1. Auch ohne Hinweise seitens Rothballer sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der
Besteller erkennt die deutschen und auch ausländische Exportkontrollbestimmungen und -beschränkungen
und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte zu
verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische oder deutsche Geset-
ze oder Verordnungen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten aller erforderlichen Exportdokumen-
te einzuholen.
8.2. Rothballer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
8.3. Der Gerichtsstand ist Weiden / Opf.
8.4. Die Rechtsbeziehung zwischen Rothballer und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bun-
desrepublik Deutschland. Sollte ein Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt in diesem Falle,
was dem erkennbar gewollten Vertragszweck am nächsten kommt.
Handbuch Seite 73