2 Sicherheitshinweise
2.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Lagerbehälter dient der Lagerung von Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Zellen und -Bat-
terien. Der Lagerbehälter darf nur in unbeschädigtem und nicht modifiziertem Zustand ver-
wendet werden. Die Unversehrtheit des Lagerbehälters ist vor jeder Verwendung zu überprü-
fen.
2.2 Gefahrenpotential von Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien
Bei den heutigen Fertigungsstandards kann man davon ausgehen, dass Lithium-Ionen-Zellen
und -Batterien bei ordnungsgemäßem Gebrauch und sachgerechter Handhabung sicher sind.
Eine Schädigung kann jedoch zu einer unumkehrbaren, zerstörerischen Reaktion, dem thermi-
schen Durchgehen, führen. Solche Schädigungen können z. B. sein:
• mechanische Beschädigungen
• thermische Belastung
• Überladung
• äußerer Kurzschluss
• Tiefentladung
• Alterung (Dendritenbildung)
Eine Schädigung kann zu einer Erwärmung der Zelle führen, so dass es zu einer Zersetzungsre-
aktion von Zellbestandteilen kommt. Diese Zersetzungsreaktion hat wiederum eine weitere
Erwärmung zur Folge, wodurch sich dieser Zersetzungsprozess unkontrollierbar beschleunigt.
Zudem entstehen große Mengen an giftigen und brennbaren Gasen, die im Zusammenspiel
mit den hohen Temperaturen der Zelle zu heftigen Brandereignissen führen können. Aufgrund
der starken Wärmefreisetzung können in der Folge benachbarte Zellen ebenfalls thermisch
durchgehen, so dass unter Umständen die gesamte Batterie reagiert.
Die austretenden Gase bestehen unter Anderem aus Kohlenstoffmonoxid (CO), Wasserstoff
(H
), Kohlenstoffdioxid (CO
2
(HF), der zusammen mit der Luftfeuchtigkeit zu Flusssäure reagiert, austritt. Sollte das austre-
tende Reaktionsgas nicht in Brand geraten, so kann sich in Verbindung mit dem Luftsauerstoff
eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.
Aufgrund des hohen Gefährdungspotentials bei, von außen nicht immer sichtbaren Schädigun-
gen, empfehlen wir zurückgenommene Batterien immer in den entsprechenden Sicherheits-
behältern zu lagern.
) und Sauerstoff (O
). Es ist zudem möglich, dass Fluorwasserstoff
2
2
5