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Einleitung
Prüfungen
1. Allgemein
Die in diesem Kapitel beschriebene
Vorgehensweise richtet sich nach den
aktuellen deutschen Regelwerken zur
Prüfung und Inspektion. Die aufgeführten
Punkte stellen eine Mindestanforderung
an die Prüfung dar.
Es müssen die jeweiligen Regelwerke der
einzelnen Staaten und Länder berücksich-
tigt werden, in denen dieses Produkt zum
Einsatz kommt.
Sind keine länderspezifi schen Regelwerke
vorhanden, empfehlen wir nach den
deutschen Regelwerken vorzugehen.
Der Unternehmer hat Art, Umfang und
Fristen erforderlicher Prüfungen beim
Bereitstellen des Lastaufnahmemittels zu
ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen
sicherheitstechnische Mängel systema-
tisch erkannt und abgestellt werden.
2. Zweck
Durch die Prüfung vor der ersten
Inbetriebnahme und die regelmäßig
wiederkehrenden Überprüfungen des
Lastaufnahmemittels wird sichergestellt,
dass die Betriebs- und Funktionssicher-
heit gewährleistet ist.
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3. Zuständigkeit
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen,
dass Lastaufnahmemittel nur in Betrieb
genommen werden, wenn sie von einer
befähigten Person geprüft wurden.
4. Prüfung
4.1 Sicherheitsüberprüfung
Es muss geprüft werden, ob festgestellte
Mängel behoben oder funktionsuntüchti-
ge Produkte aussortiert wurden. Die Prü-
fung umfasst eine Sicht- und Funktions-
prüfung.
4.2 Sichtprüfung
– Verformungen, Verschleiß und
Dehnung aller Teile.
– Korrosionsschäden.
– Mechanische Beschädigungen.
– Bolzen, Traversenhaken und Ketten-
gehänge auf Schäden überprüfen.
– Vorhandensein aller Teile.
– Risse an Schweißnähten, Kettenglie-
dern, Lasthaken und Einzelbauteilen.
– Längung der Ketten (mit Ketten-
prüfl ehre).
– Anzeichen auf unzulässige Erwärmung
oder Kontakt mit Feuer.
– Kennzeichnung muss lesbar sein.
Stapelrunge DUO
Originalbetriebsanleitung

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