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Fremdkosten:
Notdienste, Bereitschaftsdienste, Reisekosten, Autovermietung, entgangene Einnah-
men, Sachbeschädigungen.
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Einwandfreie Teile:
Wenn im Zusammenhang mit dem Reklamationsantrag mehrere Teile eingesandt
werden, erfolgt für die Teile ohne nachweislichen Mangel mit Garantieanspruch keine
Erstattung. Beispiel: Ein elektrisches Schlauchbruchventil ist defekt und sowohl Ventil
als auch Magnet werden eingereicht. In diesem Fall gilt die Erstattung nur für das
fehlerhafte Bauteil, das der Garantie unterliegt.
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Transportkosten:
Transportkosten für reklamierte Waren. Der Transport von reklamierten Waren erfolgt
auf Verantwortung des Reklamierenden.
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Überlackierte Komponenten:
Schläuche, Kolbenstangen, Bedienvorrichtungen, Kabel und ähnliche Bauteile. Teile,
bei denen das ID-Zeichen überlackiert wurde, sodass keine Identifikation möglich ist.
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Wichtige Informationen