SERVICE
1. Ensorgung von Elektro– und Elektronikgeräten
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich ver-
pflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über die Rest-
Mülltonne oder die gelbe Tonne ist untersagt. Enthalten die Produk-
te Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, müssen diese
vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Batterie entsorgt
werden.
2. Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Alt-
geräten abgeben, damit eine ordnungsgemässe Entsorgung der Alt-
geräte sichergestellt ist.
3. Datenschutz
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Wir weisen alle Endnutzer von Elektro– und Elektronikaltgeräten dar-
auf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den
zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
R40 Bedienungsanleitung