WEEE-Hinweis
Die WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment)-Richtlinie, die als
Europäisches Gesetz am 1. Februar 00 in Kraft trat, führte zu einer
umfassenden Änderung bei der Entsorgung ausgedienter Elektrogeräte.
Der vornehmliche Zweck dieser Richtlinie ist die Vermeidung von
Elektroschrott (WEEE) bei gleichzeitiger Förderung der Wiederverwendung,
des Recyclings und anderer Formen der Wiederaufbereitung, um Müll zu
reduzieren.
Das (links gezeigte) WEEE-Logo auf dem Produkt und auf
der Verpackung weist darauf hin, dass das Produkt nicht
im normalen Hausmüll entsorgt werden darf. Sie sind
dafür verantwortlich, alle ausgedienten elektrischen und
elektronischen Geräte an entsprechenden Sammelpunkten
abzuliefern. Eine getrennte Sammlung und sinnvolle
Wiederverwertung des Elektroschrottes hilft dabei, sparsamer
mit den natürlichen Ressourcen umzugehen. Des Weiteren ist
die Wiederverwertung des Elektroschrottes ein Beitrag dazu,
unsere Umwelt und damit auch die Gesundheit der Menschen
zu erhalten. Weitere Informationen über die Entsorgung
elektrischer und elektronischer Geräte, die Wiederaufbereitung
und die Sammelpunkte erhalten Sie bei den lokalen Behörden,
Entsorgungsunternehmen, im Fachhandel und beim Hersteller
des Geräts.
Kurzanleitung 69