Endgültige Außerbetriebnahme und Entsorgung des Stromspeichersystems
Viessmann Produkte sind recyclingfähig. Komponen-
ten und Betriebsstoffe der Anlage gehören nicht in den
Hausmüll.
Zur Außerbetriebnahme die Anlage spannungsfrei
schalten, siehe Kapitel „Anlage spannungsfrei schal-
ten". Die Komponenten gegebenenfalls abkühlen las-
sen.
Das Gerät enthält Lithium-Ionen-Batterien (klassifiziert
in Gefahrgutklasse 9).
Gefahr
Falls Lithium-Ionen-Batterien nicht fachgerecht
entsorgt werden, können Brand oder das Aus-
treten von gefährlichen Stoffen zu lebensbedro-
henden Unfällen und Umweltschäden führen.
Der Anlagenbetreiber ist gesetzlich dazu ver-
pflichtet, Batterien sachgerecht getrennt vom
Hausmüll zu entsorgen. Viessmann bietet eine
kostenlose Rücknahme über einen Entsor-
gungsdienstleister an.
DE: Wir empfehlen, das von Viessmann organisierte
Entsorgungssystem zu nutzen. Weitere Informati-
onen halten die Viessmann Niederlassungen
bereit.
Beim Transport der Batterien die aktuellen
Gesetze, Vorschriften und Normen beachten,
z. B.:
■
Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
■
Europäisches Übereinkommen über die interna-
tionale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße (ADR)
Anhang
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