Garantiebedingungen und Reklamationsabwicklung der ALUKOV AG für schiebbare Pool-, Terrassen- und Whirlpoo-
lüberdachungen.
Dieser Reklamationsmanagament wurde nach den gültigen Gesetzen erstellt und betrifft Produkte der Firma Alukov AG, welche innerhalb der Gewährleistungsf-
rist reklamiert worden sind.
Die Länge der Gewährleistung des Verkäufers ist in Monaten angeführt. Die Garantie bezieht sich auf Materialmängel, Funktionsmängel oder Mängel entstande-
ne bei der Herstellung die die Funktionalität beeinflussen.
Der Verkäufer gewährt gesetzliche Standardgarantie oder Premiumgarantie (Sondergarantie). Alle Details sind im Garantieschein oder im Anhang der Garan-
tiebedingungen angeführt.
Garantieverfall / Ausschluss der Gewährleistung bei:
• Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und Verschließ entstanden sind, mechanischen Beschädigungen, Abschürfungen und Kratzern auf mechanis-
chen Teilen der Überdachung (z.B. Schienen), auf Beschädigungen durch Benutzung von ungeeigneten Putzmitteln und Hilfsmitteln mit abrasiver Wirkung wie
Scheuermittel und ähnlichem.
• Schäden, die durch unsachgemäße und unzureichende Vorbereitung der Baustelle sowie auch durch instabilen geologischen Untergrund entstanden sind,
insbesondere bei Wassereintritt unterhalb der Führungsschienen und Stirnwänden, der durch falsche Bodenneigung der Umgebung um den Becken/ Terrasse/
Whirlpool entstanden ist.Weiter bei Wassereintritt von Regenwasser zwischen Hausmauer und Wandschiene bei Terrassenüberdachungen und das auch im Fall
vom extrem groben, unebenen Fassadenputz. Als abdichtungsfähige Fassade wird nur eine betrachtet, und zwar die, die die Korngrobheit des Fassadenkorns
von der Größe + - 5mm auf 2 m Länge und 3mm Größe des Korns nicht überschreitet. Bei reliefartigen Fassadeverkleidungen (z.B. Dielenbretter mit tiefer Nut im
Stoß oder Ziegelmauerwerk), wo der Unterschied der Oberflächenebene größer ist als das oben erwähnte Limit, ist unmöglich die Wasserdichte der Verbindung
zu garantieren.
• Wassereintritt zwischen den Segmenten bei extremem Wetter, wie starkem Wind mit Starkregen, welcher durch Übersteigung der Materialeigenschaften der
Dichtungsprofile verursacht wurde.
• Schäden, die durch unsachgemäße Installation durchgeführt durch unbefugte Personen, entstanden sind.
• Farbveränderungen bei Profilen ohne Oberflächenbehandlung. Bei Profilteilen ohne Oberflächenbehandlung kommt es zur natürlichen Oxidation, wo die
Oberfläche dunkler oder heller wird. Konkret betrifft es die Schnittflächen der Profile.
• Oxidation von rohen Alu und Nirosta Materialien (Verbindungsmaterial), verursacht durch Übertretung von empfohlenen PH Werten von 7,2 – 7,6; und
Übertretung des Chlorwertes im Beckenwasser , d.h. Chlorwert ist höher als 0,6 mg/l.
• eventuellem Eintritt von Verunreinigungen, Staub, Schimmel, Algen, Pflanzen und Insekten in die Kammern des Polykarbonats, zu dem es ausnahmsweise
kommen kann durch technische Öffnungen, die die Feuchtigkeit von der Überdachungskonstruktion abführen.
• Bildung von Kondenswasser innerhalb der Hohlkammern von Polykarbonatplatten, sowie an den Innenseiten der Verglasungen (betrifft Glas und Polykarbo-
nat), an den Profilen und an den Stirnseiten.
• Deformation der Profile durch Gefrieren des Wasserkondensats in den inneren Hohlkammern der Profile, verursacht durch Heizen der Schwimmbadüberda-
chung in den Wintermonaten.
• Schäden durch groben, unsachgemäßen Gebrauch
• außergewöhnlichen Umweltbedingungen im Umgebung der Überdachung, insbesondere dann bei Auftreten von Algen, Schwamm und Schimmel in den Pro-
filverbindungen und Profilöffnungen.
• normalen Benutzungserscheinungen, die durch laufende Benutzung der Überdachung vorkommen können und bei Austausch der regulär abgenutzten Teile,
d.h. bei Austausch von abnutzbaren Teilen. Abnutzbare Teile sind die, die regelmäßig ausgetauscht werden oder werden müssen, während deren üblichen
Lebensdauer dank ihrer Funktionen und Eigenschaften (z.B. Abdichtungen MPVC, EPDM Folien, Bürsten, Räder der einzelnen Segmente und Türe, Schlösser,
Türbänder, Scharniere, Sicherungselemente usw.).S
• Schäden verursacht durch äußere Einflüsse wie Naturgewalt ( Schneelast verursacht durch Schneedecke höher als 5 cm, Windgeschwindigkeit größer als 90km/
Std, durch Hagelkörner größer als 2 cm im Durchmesser bei Fallgeschwindigkeit höher als 20m/s, usw.) und durch Nichteinhaltung der Empfehlungen des Her-
stellers für Wintermonate, bei herabfallenden Dachlawinen auf die Konstruktion der Überdachung und auf die Polykarbonatplatten, oder bei Beschädigungen
verursacht durch Dritte (gilt für Modelle angeführten in den Standard - Garantiebedingungen).
• Schäden verursacht durch äußere Einflüsse wie Naturgewalt (Schneelast verursacht durch Schneedecke höher als 15 cm, Windgeschwindigkeit größer als
100km/Std, durch Hagelkörner größer als 2 cm im Durchmesser bei Fallgeschwindigkeit höher als 20m/s) und durch Nichteinhaltung der Empfehlungen des Her-
stellers für Wintermonate, bei herabfallenden Dachlawinen auf die Konstruktion der Überdachung und auf die Polykarbonatplatten, oder bei Beschädigungen
durch Dritte (gilt für Modelle angeführten in den Premium – Garantiebedingungen).
• Kontakt der Polykarbonatplatten mit chemischen Stoffen. Siehe „Allgemeine Ratschläge und Empfehlungen".
• zerkratzten oder abgeschliffenen Polykarbonatplatten
• Wärmeeinwirkung oder bei formen mittels Wärmeeinwirkung
Reklamationsanspruch kann man nicht geltend machen, wenn der Käufer die Anweisungen in der Bedienungsanleitung und den Garantiebedingungen nicht
eingehalten hat. Garantie erlischt nach Ablauf der Garantiezeit. Gewährleistung und Garantie erlöschen durch nichtautorisierte Reparatur oder Anpassung wel-
che außerhalb der Herstellerfirma durchgeführt worden sind, sowie auch durch die Nichteinhaltung der Garantiebedingungen.
Finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Schäden an der Schwimmbad-, Terrassen- und Whirlpoolüberdachung können Sie durch Abschließen einer Versiche-
rung gegen Schäden verringern, die evtl. z.B. aus extremen Auswirkungen hinsichtlich klimatischer Einflüsse und Verhältnisse entstehen können.
9