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Technische Information
Installations- und
Bedienungsanleitung zum
Öl- Gasspezialheizkessel

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Inhaltsverzeichnis
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Inhaltszusammenfassung für Intercal EUROLINE E

  • Seite 1 Technische Information Installations- und Bedienungsanleitung zum Öl- Gasspezialheizkessel...
  • Seite 2: Kesselausführung

    Gesamtüberdruck: 4 bar Die spezifische Konstruktion des Euroline E- Kessels gestattet es, bei Anlagen mit geringem Wasserinhalt (bis 20 I/kW) und bei gleitender Betriebsweise des Kessels die Rücklauftemperatur bis auf 25 °C herunterzuregeln. Der Einbau eines Mischerventils ist hier nicht unbedingt erforderlich, da die sich ergebende niedrige Vorlauftemperatur zu keiner Schädigung des Heizkessels führt, da die...
  • Seite 3 Aufnahme der digitalen Regelungen. 3. Angaben zum Brenner Der Euroline E- Kessel läßt sich grundsätzlich mit allen Öl- bzw. Gasgebläsebrennern, die nach DIN 4787 bzw. DIN 4788 baumustergeprüft und zugelassen sind, betreiben. Dabei sind grundsätzlich die vom Brennerhersteller vorgeschriebenen Brennerkopfausrüstungen zu verwenden.
  • Seite 4 Anlage und sollte bei notwendigen Reparaturen nur soweit wie nötig abgelassen werden. 7. Steuerung / Regelung des Kessels Die Euroline E - Kessel sind mit einem integrierten Kesselschaltfeld ausgerüstet, mit dem neben den geforderten Sicherheitseinrichtungen STB und Hauptschalter ein Vorlaufthermometer sowie ein Temperaturregler eingebaut sind, so daß...
  • Seite 5 Technische Daten Euroline E E 18 E 24 E 28 E 32 E 37 E 42 E 48 E 53 E 58 E 65 Allgemein Gliederzahl max. Feuerungsleistung Nennwärme Leistungsbereich 16-20 21-26 26-30 30-34 35-39 40-44 44-50 50-56 55-61 59-69...
  • Seite 6 ll. Montageanleitung 1. Bestimmungen und Normen Die Projektierung, Ausführung und Inbetriebnahme von Heizungsanlagen hat durch zugelassene Fachfirmen zu erfolgen. Als Voraussetzung für die Errichtung ist eine Bestätigung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters sowie der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde einzuholen. Die Installation der Gasanlage hat entsprechend den Bestimmungen des DVGW-Regelwerkes Gas, speziell der DVGW- TRGI 1986 technischen...
  • Seite 7: Montage Der Kesselverkleidung (Siehe Auch Montageanleitung; Gelb)

    2. Aufstellung (siehe auch Montageanleitung; gelb) Um Transport und Aufstellung zu erleichtern, wird der Kessel in Baugruppen angeliefert. Der Kesselblock ist auf ein ebenes aus nicht brennbarem Material erstelltes Fundament, einen Kesselsockel, oder einen Tiefspeicher vorderseitig bündig zu stellen, welches gegenüber dem Fußboden eine Höhe von mindestens 60 mm hat.
  • Seite 8: Montage Des Brenners

    3.3. Montage des Brenners Der Brenner (Öl oder Gas) wird mittels mitgeliefertem Standardflansch an der Kesseltür befestigt. Beim Einschieben des Brenners ist die zur Abdichtung dienende in der Kesseltür vorhandene Mineralwolle nicht zu beschädigen. Die kreuzweise eingeschnittene Isolationsmatte ist vor dem Einschieben des Brenners nach außen zu klappen oder herauszuschneiden, Bei Nichtbeachtung können diese Mattenenden zu Störungen des Brennerbetriebes führen 3.4.
  • Seite 9: Vor Erstinbetriebnahme Sind Durchzuführen

    ll. Bedienungsanleitung Die Erstellung, Erstinbetriebnahme und Wartung der Heizungsanlage darf nur durch eine entsprechende Fachfirma erfolgen. Die Einstellwerte und Meßergebnisse sind in ein Meßprotokoll einzutragen und durch die, die Erstinbetriebnahme durchführende Fachfirma zu bestätigen. 2. Erstinbetriebnahme 1.1. Vor Erstinbetriebnahme sind durchzuführen: - Kessel- und Heizungssystem auf richtigen Wasserstand überprüfen, Anlage und Kessel entlüften - wasserseitige Dichtheit der Anlage überprüfen - abgasseitige Dichtheit des Kessels prüfen (Tür, Abgasweg)
  • Seite 10 Ölventil bzw. Gasabsperrhahn sind zu schließen. Es sollte ausgeschlossen werden, daß Bedienungsfehler vorliegen. 5. Wartung Wartungs- und Reinigungsarbeiten dürfen grundsätzlich nur durch geeignetes Fachpersonal durchgeführt werden. Dazu empfiehlt sich der Abschluß eines Wartungsvertrages, der auch die mindestens jährlich notwendige Pflicht der Überprüfung der Anlage durch Sachkundige realisiert. Das Ergebnis der Überprüfung ist zu protokollieren.

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