F. ARBEITEN MIT PULVERN
G. VERSCHROTTUNG
10 | Sinterit POWDER SIEVE Bedienungsanleitung
ACHTUNG!
Tragen Sie bei der Arbeit mit dem Polyamid-Pulver oder einem anderen
für das Sinterit POWDER SIEVE vorgesehenen Druckerpulver immer eine
Schutzausrüstung: Brille, Handschuhe, Staubmaske (Sie können z.B. das bei Lisa-
Druckern mitgelieferte Set „PERSONENSCHUTZ" verwenden).
ACHTUNG!
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Bei der Arbeit mit einem Polyamid-Pulver (PA) das Einatmen oder Verschlucken sowie den
Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
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Wenn das PA-Pulver eingeatmet wird, begeben Sie sich an einen Ort mit frischer Luft und
gurgeln Sie gründlich mit viel Wasser. Wenn sich Husten entwickelt, wenden Sie sich an
einen Arzt.
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Im Falle des Verschluckens von PA-Pulver spülen Sie den Mund mit Wasser aus und trinken
Sie 1-3 Gläser Wasser, um den Mageninhalt zu verdünnen. Wenden Sie sich an Ihren Arzt.
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Wenn das PA-Pulver in Ihre Augen gelangt, spülen Sie sie gründlich mit Wasser aus. Bei
anhaltender Augenreizung ist ein Arzt aufzusuchen.
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Wenn das PA-Pulver mit Ihrer Haut in Berührung kommt, waschen Sie es mit Wasser und
Seife ab.
ACHTUNG!
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Polyamidpulver sollte in dicht verschlossenen Behältern, in einem Raum mit Raumtemperatur
und geringer Luftfeuchtigkeit gelagert werden.
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Das Pulver sollte außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufbewahrt werden.
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Wenn das Gerät längere Zeit nicht benutzt wird, sollte das Pulver in einer verschlossenen
Verpackung aufbewahrt werden.
WARNUNG!
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Brand- und Explosionsgefahr!
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Versuchen Sie nicht, Polyamidpulver zu verbrennen/schmelzen. Die
entstehenden Funken und die heiße Masse, in die das Pulver umgewandelt
wird, können schwere Verbrennungen verursachen.
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Halten Sie das Polyamidpulver von Feuer fern.
STOPP!
Nicht über den Hausmüll entsorgen!
Das verbrauchte Polyamidpulver sollte in verschlossenen Behältern gelagert und
gemäß den örtlichen Richtlinien für Kunststoffabfälle entsorgt werden.
WICHTIG!
Im Falle einer Verschrottung müssen alle Bestandteile des POWDER SIEVE über
geeignete Entsorgungswege in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung
entsorgt werden. Vor der Verschrottung müssen alle Kunststoff- und Gummiteile
vom Elektromaterial getrennt werden. Teile aus Kunststoff, Aluminium und Stahl
können nur recycelt werden, wenn sie von speziellen Zentren gesammelt werden.