Sicherheit
2.3
Personalauswahl und -qualifikation
Als Betreiber dieses Werkzeuges sind Sie verantwortlich für die Vermeidung
von Personen-, Sach- und Umweltschäden.
Daher ist zu beachten:
Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen. Zuständigkeiten des
Personals für das Bedienen, Prüfen, Reinigen, Warten und Instandsetzen klar
festlegen!
Sicherstellen, dass nur dazu beauftragtes Personal an dem Werkzeug tätig wird!
Anlagenführer-Verantwortung festlegen und ihm das Ablehnen sicherheitswidriger
Anweisungen Dritter ermöglichen!
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen
Ausbildung befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer unterwiesenen
Person an der Anlage tätig werden lassen!
Hilfskräfte, z.B. für Beschick- und Entnahmetätigkeiten, dürfen nur unter ständiger
Aufsicht von Fachpersonal eingesetzt werden. Hilfskräfte müssen ebenfalls in allen
Sicherheitsbestimmungen unterwiesen sein.
Der Betreiber hat alle Personen, die an der Anlage arbeiten, regelmäßig zu
unterweisen.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Anlage dürfen nur von einer
Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft gemäß den elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden!
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Handbuch Pistolenschrauber PCX
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