09.0 - Garantie
Hersteller der Krabat-Produkte, Krabat AS - nachfolgend KRABAT genannt - mit Sitz in
Ravnsborgveien 56, 1395 Hvalstad, Asker, Norwegen - gewährt dem Käufer eines KRABAT-
Produktes die folgende Produktgarantie, nachfolgend "GARANTIE" genannt:
1. Diese GARANTIE wird unter der strikten Bedingung gewährt, dass der Käufer und alle
Personen, denen der Käufer Zugang zum KRABAT-Produkt gewährt, die folgenden
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN beachten und einhalten:
I.
Vergewissern Sie sich immer, dass Sie das entsprechende Benutzerhandbuch für das jeweilige KRABAT-
Produkt gelesen und verstanden haben, bevor Sie es in Betrieb nehmen.
II.
II.
Das KRABAT Produkt ist nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch in Übereinstimmung mit dem
KRABAT Benutzerhandbuch für das jeweilige KRABAT Produkt bestimmt.
III.
III. Lassen Sie niemals ein Kind oder einen anderen Benutzer, der das KRABAT-Produkt benutzt, ohne die
Aufsicht eines Erwachsenen.
IV.
Vergewissern Sie sich stets, dass die Sicherheitsgurte richtig angelegt und befestigt sind und keine
Fehlfunktion aufweisen, und überprüfen Sie die vorstehend genannten Punkte in regelmäßigen
Abständen, wenn das KRABAT-Produkt in Gebrauch ist.
V.
Verwenden Sie das KRABAT-Produkt immer unter Beachtung der Ratschläge Ihres Physio- oder
Ergotherapeuten.
VI.
Denken Sie immer daran, dass das KRABAT-Produkt KEIN Spielzeug ist, und lassen Sie daher niemals ein
Kind oder eine andere Person mit dem KRABAT-Produkt spielen, da es sowohl Personen als auch das
Produkt schädigen und Schäden verursachen kann.
VII.
Lagern Sie das KRABAT-Produkt immer - wenn es nicht in Gebrauch ist - auf sichere Weise, damit es von
niemandem missbraucht werden kann, und darüber hinaus mit dem Ziel, das KRABAT-Produkt keinen
Bedingungen auszusetzen, die es und/oder seine Funktionen beeinträchtigen könnten.
2. Gemäß den Bedingungen der GARANTIE garantiert KRABAT, dass das KRABAT-Produkt für
einen Zeitraum von einem (1) Jahr ("die Garantiezeit") ab dem Kauf des KRABAT-Produkts
gemäß seiner Zweckbestimmung, wie im KRABAT-Benutzerhandbuch nach dem tatsächlichen
Kauf des KRABAT-Produkts angegeben, funktioniert.
3. KRABAT wird auf eigene Kosten entweder selbst oder mit Hilfe eines Dritten innerhalb
angemessener Zeit Hilfestellung bei der Behebung eines innerhalb der genannten
Gewährleistungsfrist auftretenden Sachmangels des KRABAT-Produktes leisten, indem das
betroffene Gerät zur Reparatur gebracht oder Ersatzteile zum Austausch eingesandt werden,
vorausgesetzt jedoch, dass der Käufer des KRABAT-Produktes unverzüglich nach
Kenntnisnahme des/der Mängel(s) KRABAT oder einem von KRABAT autorisierten Vertreter
den/die festgestellten Mangel(n) schriftlich mitgeteilt hat. KRABAT behält sich jedoch das
Recht vor, nach eigenem Ermessen anstelle der Mängelbeseitigung ein neues Gerät anstelle
des mangelhaften oder defekten Gerätes zu liefern. Hinsichtlich der Nachsendung von Ersatz-
oder Austauschteile bzw. eines Neugerätes gilt die Verpflichtung von KRABAT bzw. seines
Bevollmächtigten insoweit als erfüllt, als das betreffende Teil bzw. die betreffenden Teile oder
Geräte in den Geschäftsräumen, in denen das ursprüngliche KRABAT-Produkt verkauft wurde,
zur Abholung bereitgestellt werden.
4. Für den Fall, dass ein Mangel nicht erfolgreich behoben werden konnte,
I.
Der Käufer hat das Recht auf eine Minderung des Kaufpreises im Verhältnis zum
geminderten Wert des KRABAT-Produktes, wobei die Minderung in keinem Fall
fünfzehn Prozent (15 %) des Kaufpreises für das genannte KRABAT-Produkt
überschreiten darf, oder
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