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Sicherheitsbestimmungen - GÜNZBURGER STEIGTECHNIK 039002 Gebrauchs- Und Bedienungsanleitung

Arbeitspodest
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Sicherheitsbestimmungen

Arbeitspodeste der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK entsprechen der
DIN EN 14183:2004 Tritte. Der überwiegende Teil unserer Produkte ist von einem
unabhängigen Prüfinstitut auf ihre Sicherheit geprüft und zertifiziert (Prüfsiegel).
Vor Verwendung der Arbeitspodeste sind die, auf dem Produkt und in der Bedie-
nungsanleitung, angegebenen Sicherheitshinweise zu beachten. Die Bedeutung
der verwendeten Symbole ist in dieser Anleitung beschrieben. Diese Bedie-
nungsanleitung berücksichtigt die Anforderungen nach DIN EN 131-3.
Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze ist nur in solchen
Fällen zulässig, in denen wegen der geringen Gefährdung und wegen der kurzen
Dauer der Verwendung die Nutzung anderer, sicherer Arbeitsmittel nicht ver-
hältnismäßig ist und die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher
durchgeführt werden können.
Die Handlungsanleitung (DGUV-Information 208-016) gibt Hinweise zu den
Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der
berufsgenossenschaftlichen Regelung und der einschlägigen Normen, die beim
Bereitstellen und Benutzen von Arbeitspodesten und Tritten zu berücksichtigen
sind.
Für Schäden die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verur-
sacht werden, wird keine Haftung übernommen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert eine wiederkehrende
Prüfung von Arbeitsmitteln (Arbeitspodeste) durch eine zur Prüfung befähigte
Person. Die BetrSichV ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/104/
EWG (Arbeitsmittelrichtlinie).
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