Die Montage (Wasser- und Elektroinstallation) sowie die Erstinbetriebnahme und die Wartung dieses Gerätes dürfen nur von einem zugelassenen Fachmann entsprechend dieser Anweisung ausgeführt werden. Gebrauchsanweisung Beschreibung WG 10 U Der geschlossene Warmwasserspeicher hält ständig 25 min 2 kW den Wasserinhalt mit der vorgewählten Temperatur 20 min bereit.
Montageanweisung Montage und Wasseranschluss Achten Sie darauf, dass keine Zubehörteile in der Verpackung zurückbleiben. Verwenden Sie die Montageschablone: Beilage in der Verpackung. Bei der Montage ist folgendes zu beachten: • Speicher mit Aufhängeleiste senkrecht, Wasseranschlüsse nach oben (Abb. 5), flachdichtend montieren. •...
Elektroanschluss Beachten Sie die VDE-Bestimmungen 0100, die Vorschriften Ihres Elektrizitätsversorgungs- Unternehmens und das Leistungsschild. Schaltplan (Abb. 7) 1 Schutzleiteranschluss 2 Signallampe 3 Temperaturregler 4 Temperaturbegrenzer 5 Heizkörper * Spannungs- und Leistungsangaben: siehe Leistungsschild Das Gerät ist über eine Schutzkontakt-Steck- dose anzuschließen, diese muss nach der Installation des Gerätes frei zugänglich sein.
Die Überprüfung ist am Wasser-Anschluss- Stutzen und an dem Schutzleiterkontakt der Anschlussleitung durchzuführen. Störungsbeseitigung durch Abb. 11 den Fachmann Beim Ansprechen des Begrenzers im bestimmungsgemäßigen Gebrauch muss die Störungsursache beseitigt und der Regler ausgetauscht werden. WG 10 U 180 mm 160 mm Abb. 12...
Verur- sachung bei ZANKER liegt. Für sichtbare Schäden kommen wir jedoch nur dann auf, wenn uns die Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Gerätes bekanntgegeben werden.
Für die im Ausland eingesetzten Geräte wird eine Garantie von 6 Monaten übernommen. Garantie für außerhalb Deutschlands gekaufte Geräte Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und ggf. die Lieferbedingungen der ZANKER-Ländergesell- schaft bzw. des Importeurs. Bei Einsatz dieser Geräte in Deutschland sind Ansprüche wegen Mängeln nur in dem Land, in dem sie gekauft wurden, nach den besonderen Bedingungen dieses Landes geltend zu machen.