Betriebsanleitung AquaLOCK
Grundsätze für die Prüfung von
kraftbetätigten Türen und Toren
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetätigte
Tore sind in den „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen
und Tore" (ASR A 1.7) geregelt.
Kraftbetätigte Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme
(geschieht durch TBS) und nach Bedarf, jedoch jährlich
mindestens einmal, von einem Sachkundigen geprüft werden.
Diese Prüfung ist nicht mit einer Wartung gleichzusetzen.
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen
Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf
dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore
haben und mit den einschlägigen Vorschriften und
Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik
soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand
der kraftbetätigten Tore beurteilen können. Zu diesen
Personen zählen z.B. Fachkräfte des Herstellers, einschlägig
erfahrene und von TBS zugelassene Fachkräfte des
Betreibers.
Seite 13/24