2000
Standregal
2 Sicherheits- und Betriebshinweise
•
Die Sicherheits- und Betriebshinweise und die War-
tungs- und Instandhaltungsarbeiten (siehe Kapitel 4)
sind einzuhalten!
•
Das Personal ist nachweislich in der Handhabung
der Anlage zu unterweisen. Es muss mit den grund-
legenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut sein und sie beachten.
Der Benutzer ist für die Sicherheit an diesem Ar-
beitsplatz verantwortlich.
•
Jeder Fehlgebrauch oder missbräuchliche Verwen-
dung ist verboten, da sie Gefahr für Benutzer und
Dritte verursachen kann.
•
Die Regalanlage ist nach dem Stand der Technik
und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
konzipiert.
2.2 Betriebshinweise
Version A
2.1 Sicherheitsstandards und
Die Regalanlage wird nach folgenden Richtlinien und
Bestimmungen hergestellt und kontrolliert:
DGUV Regel 108 – 007
Lagereinrichtungen und Geräte, Hauptverband
der gewerblichen Berufsgenossenschaften,
Fachausschuss 'Verwaltung' der BGZ aktuelle
Fassung 9/2006
RAL-RG 614/1
Gütesicherung Lager- und Betriebseinrichtungen
•
Überwachungsvertrag Nr. 12 7857 12 - 4 durch
staatliches Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfa-
len (MPA)
Die Anlage wird von Hand be- und entladen.
Die obersten Fachböden dürfen nicht für
Ablagezwecke benutzt werden.
Für das Einlagern und Entnehmen in höher
gelegener Ablagen sind Aufstiegshilfen zu
verwenden. Diese Aufstiegshilfen dürfen keinesfalls
am Regal angelehnt werden.
Es darf keinesfalls auf die Fachböden aufgestiegen
werden.
Benutzerhandbuch Stand 21. 03. 2020
Normen
5