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Lieferungs- Und Zahlungsbedingungen - Strawa Friwara-W AP Bedienungsanleitung

Frischwasser-wohnungsstation
Inhaltsverzeichnis

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Bedienungsanleitung

12. LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten stets und ausschließlich für alle zwischen uns, der strawa
Wärmetechnik GmbH, und unseren Kunden geschlossenen Kauf-, Werk-, Werklieferungs- und Dienstverträge, auch wenn bei den
Einzelgeschäften nicht mehr auf diesen Bezug genommen wird. Sie gelten spätestens mit der Annahme der Leistung als
anerkannt. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich – schriftlich oder in Textform – ihrer Geltung zugestimmt.
Darüber hinaus gelten diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unsern Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen die Leistung ausführen.
(2) Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab 01.01.2020 und ersetzen alle unsere früheren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2 Zustandekommen eines Vertrages
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch unsere Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose
Lieferung zustande. Nebenabreden und Änderungen des vereinbarten Lieferumfangs sind nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich oder in Textform bestätigt wurden bzw. werden.
(2) Teillieferungen sind zulässig und können getrennt abgerechnet werden, wenn sie nicht im Einzelfall für den Kunden unzumutbar
sind. Geringfügige Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion, Form und Ausgestaltung sowie in den in der
Beschreibung angegebenen Werten sind aus technischen Gründen zulässig, wenn dadurch der Verwendungszweck, die Qualität
und die Funktionalität nicht beeinträchtigt werden und wenn diese Änderungen handelsüblich sind.
(3) Sollte aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund, insbesondere bei Streik oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, die
Lieferung unmöglich werden, so sind wir auch nach bestätigter Bestellung von der Lieferpflicht entbunden, sofern wir unsere
Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und unserem Kunden gegebenenfalls erbrachte
Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist dann ausgeschlossen. Hiervon
abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schrift- bzw. Textform.
3 Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Werk. Sofern eine Lieferung der Ware innerhalb von vier Monaten nach
Vertragsschluss erfolgt, gelten unsere Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sollte eine Lieferung erst nach Ablauf von vier
Monaten seit Vertragsschluss erfolgen, kommen unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise zur Verrechnung.
(2) Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen sofort zu Zahlung fällig. Erfolgt ein
Zahlungseingang nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang unserer Rechnung, kommt der Kunde nach §286 Abs.
3 BGB automatisch in Verzug. Einer vorherigen Mahnung bedarf es dafür nicht. Ab Eintritt des Verzuges ist der Kunde
insbesondere verpflichtet, auf die offenen Forderungen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
bezahlen. Kommt der Käufer mit einer oder mehreren Forderungen in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Kredit- bzw.
Zahlungsfähigkeit, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Vor vollständiger Zahlung
fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde
sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.
(3) die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4 Lieferung und Rücknahme
(1) Beträgt der Warenwert eines Auftrages weniger als 800,- € (netto) (innerhalb Deutschlands, außer Inseln), werden die
Frachtkosten mit 60,- € (netto) je Palette und 6,30 € (netto) je Paket an den Kunden weiterberechnet. Ab einem Warenwert von
über 800,- € (netto) je Auftrag (innerhalb Deutschlands, außer Inseln) sind die Lieferungen frachtfrei. Expresszustellungen,
Sonderfahrten, Insellösungen und Auslandslieferungen sind gesondert anzufragen.
(2) Für Lieferungen nach Österreich, der Schweiz und den Benelux-Staaten gilt eine Frachtfreigrenze von 1.500,- € (netto). Ist der
Warenwert geringer, müssen die Frachtkosten bei uns angefragt werden.
(3) Europaletten werden zusätzlich mit 20,- € (netto) / Stück berechnet, soweit der Kunde nicht bei Anlieferung gleichwertige
Europaletten im Tausch an den Frachtführer ausgehändigt hat.
(4) Rücksendungen dürfen grundsätzlich nur mit unserem schriftlichen Einverständnis erfolgen. Die Rücknahmekosten betragen je
nach Warengruppe zwischen 10% und 50%.
(5) Gebrauchte oder bereits eingebaute Ware ist von der Rücknahme ausgeschlossen.
(6) Die Transportkosten gehen jedenfalls zu Lasten des Kunden
(7) Wird Ware unangemeldet zurückgegeben, so gilt die Warenrücknahme nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der
Warenempfang quittiert wird.
5 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Voraussichtliche Lieferzeiten für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen sind nach unsrem voraussichtlichem
Leistungsvermögen bestimmt und vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen unverbindlich. Die Vereinbarung von verbindlichen
Lieferzeiten kann nur ausdrücklich in den Vertragsunterlagen oder nachfolgend durch diejenigen unserer Mitarbeiter vereinbart
werden, die gesetzliche Vertretungsmacht haben.
(3) Sind wir an der rechtzeitigen Durchführung unserer Lieferungen und Leistungen durch Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik,
Aussperrungen, Betriebsstörungen, Feuer, Naturkatastrophen, Transportbehinderungen, Änderungen der gesetzlichen
Bestimmungen, behördliche Maßnahmen oder Verordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unserer
Willens liegen, gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Technische Änderungen Vorbehalten Stand Juli 2020
Friwara-W / W-HT AP kompakt
strawa Wärmetechnik GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 4
D - 99869 Schwabhausen
Seite 31 von 33
Telefon +49 (0)36256 8661- 0
Telefax +49 (0)36256 8661- 99
info@strawa.com
www.strawa.com

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