2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
2.2 Gefahrenquellen
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Das Granulat-Punktstrahlgerät ist im Sinne der Maschi-
nen-Richtlinie 98/37 EG und dient der Oberflächenbe-
arbeitung von Metall unter Verwendung eines körnigen
Strahlmittels, dass auf die zu bearbeitende Fläche ge-
schleudert wird. Die Beschleunigung des Strahlmittels
erfolgt durch Druckluft.
Das Granulat-Punktstrahlgerät GP 5-8 dient zur Entfernung
von Verkokungen im Einlasskanal sowie an Ventilen von Ver-
brennungsmotoren.
Das Punktstrahlgerät darf nur in Verbindung mit den für den
jeweiligen Motorentyp zugelassenen Saugadaptern und
einem Staubsauger mit ausreichender Saugleistung betrieben
werden.
Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen an dem Ge-
rät sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.
Das Granulat-Punktstrahlgerät ist bei bestimmungsgemäßer
Verwendung sicher.
Bei unsachgemäßer und/oder fahrlässiger Bedienung
durch nicht geschultes Personal kann es zu schwerwie-
genden Verletzungen durch das austretende Granulat
kommen.
Die Strahlsonde darf niemals ohne den dafür vorgese-
henen Saugadapter und eine Absaugeinrichtung mit
ausreichender Leistung eingesetzt werden.
Niemals die Strahlsonde gegen Menschen richten oder
in die Öffnung der Strahlsonde schauen. Verletzungs-
gefahr!