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GT UNION CrossConcept Anleitung Seite 2

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serVice
Die gewährleistung
Ab dem Kaufdatum des Motorrollers wird eine dem Stand der Technik
entsprechende Fehlerfreiheit des Motorrollers in Werkstoff und Herstellung
während der gesetzlichen Gewährleistung gewährt.
Zur erfüllung der gewährleistungsverpflichtung werden nur die teile ersetzt, die
einen Fehler im Material bzw. bei der Herstellung aufweisen und die Teile, die trotz
sachgerechter Bedienung/Behandlung des Motorrollers zwangsläufig beschädigt
wurden. Die erfüllung der gewährleistungspflicht erfolgt nach
unserer Wahl durch Instandsetzung des Motorrollers.
Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über und müssen auf Verlangen
eingereicht werden.
• Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch werden die Kosten für
den Versand sowie die Kosten für die Reparatur von uns übernommen.
Gewährleistungsansprüche müssen über unsere Hotline bzw. über Internet
angemeldet und durch Zusendung der Kaufquittung, Wartungsnachweisheft
und Wartungsrechnung nachgewiesen werden.
• Wird der Motorroller durch einbau nicht Originalersatz- und/oder
Originalbauteile durch Dritte oder durch Eigenmontage verändert, ist
die Gewährleistung der dadurch verursachten Mängel ausgeschlossen.
Außerdem erlischt der Gewährleistungsanspruch wenn die Vorschriften lt.
Bedienungsanleitung und die regelmäßig vorgesehenen Wartungsintervalle
nicht eingehalten bzw. durchgeführt werden.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die zurückzuführen sind auf:
• Natürlicher Verschleiß und Überlastung wie z.B. Auspuffanlage, Batterie,
Benzinleitung, Bremsbeläge, Bremsleitung, Filter, Fliehkraftrollen, Glas,
Glühlampen, Keilriemen, Kolbenring, Kupplung, Ölleitungen, Reifen,
Sicherungen, Züge, Zündkerzen
• Vergaserverschmutzungen, die durch lange Standzeit verursacht wurden
• Schäden, die durch Teilnahme an Sportveranstaltungen, falsche Bedienung,
Unfall, unsachgemäße Lagerung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
entstanden sind.
• Mehr als 10.000 KM oder zwei Jahren nach Kaufdatum
• Eigenreparaturversuche durch Käufer oder Dritten
• Keine Originalersatzteile eingebaut wurden
Wartungsplan
!!! Die zuerst eintretenden Daten (Monat oder KM) sind maßgebend.
Zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung wichtig: Originalwerkstattrechnung über Wartungs- und
Ölwechselservice aufbewahren.
Die wartung
Vergaserreinigungsarbeiten werden maximal bis zu einer Laufleistung von 300 km und einem Zeitraum von einem
Monat im Rahmen der Gewährleistung übernommen (Zuerst eintretende Daten sind maßgebend). Spätere Arbeiten
müssen im Rahmen einer Inspektion vom Kunden übernommen werden.
W = wechseln ; Ü = überprüfen; E = einstellen; R = Reinigen; S = Schmieren
Gegenstand
nach 1 Mon.
od. 300 km
Motoröl + Filter
W /Ü
Getriebeöl 100 ml
W
Zündkerze
Ü
Vergaser
Ü/E/R
Freilauf – Anlasser
R
Benzinfilter
W
Fester Sitz aller Schrauben
Ü
Auspuffbefestigung
Ü
Gaszug
Ü/S
Benzinschläuche
alle 2 Jahre erneuern bei jeder Wartung überprüfen
Luftfilter
Ü/R
Bremsen
Ü/E
Bremsflüssigkeit
Ü
Bremsschlauch, vorne
alle 2 Jahre erneuern bei jeder Wartung überprüfen
Bremsanlage
Ü
Reifen
Ü
Rad-/Lenkkopflager
Ü
Bedienelemente
Ü
Vorderradgabel
Ü
Radaufhängung
Ü
Antriebsriemen - 743
-
Ventilspiel 0,1 / 0,1
Ü/E
Einlass mm
Auslass mm
Steuerkette
E
Haupt-/Seitenständer
Ü
Batterie
-
Probefahrt
durchführen
Alle weiteren Wartungen nach obigem Rhythmus alle 6 Monate oder 2.500 km. ACHTUNG! Bei
Rollern, die unter erschwerten Betriebs-Bedingungen eingesetzt werden, ist eine häufigere
Wartung notwendig!
Alle Rechte vorbehalten- Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung
nach 6 Mon.
nach 12 Mon.
nach 18 Mon.
nach 24 Mon.
od. 5.000 km
od. 2.500 km
od. 7.500 km
od. 10.000 km
erstmalig bei 300 km/ danach alle 2500 km
Ü
W
Ü
W
W
W
W
W
Ü/E/R
Ü/E/R
Ü/E/R
Ü/E/R
R
R
R
R
W
W
W
W
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü/S
Ü/S
Ü/S
Ü/S
Ü/R
W
Ü/R
W
Ü/E
Ü/E
Ü/E
Ü/E
Ü
W
Ü
W
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü/E
Ü/E
Ü/E
Ü/E
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü/W
Ü/W
Ü/W
Ü/W
Ü/E
Ü/E
Ü/E
Ü/E
-
E
-
E
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
Ü
• Manipulation
• Schäden, die durch Hagel, Steinschlag, Industrieabgase, Streusalz, mangelnde
Pflege, ungeeignete Pflegemittel usw. entstanden sind.
Nicht unter die gewährleistung fallen Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und
Säuberungsarbeiten.
a) Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden
für Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit der nicht oder nicht
termingerecht ausgeführten Wartung stehen.
b) Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die
Beseitigung des Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Wandelung oder
Minderung gelten erst nach Fehlschlägen der Nachbesserung. Anspruch
auf Nutzungsausfallentschädigung besteht zu keiner Zeit.
c) Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch
obliegt dem Hersteller.
d) Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht
gewährt.
• Die Wartungsarbeiten müssen von einem autorisierten Fachhändler (KFZ oder
Zweiradwerkstatt fristgerecht, den Herstellervorschriften entsprechend, ausge-
führt werden, da sonst die Gewährleistungsansprüche entfallen.
• Durch die ausgeführte Gewährleistung wird die gesetzliche Gewährleistungs-
dauer weder erneuert noch verlängert.
• Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland.
• Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig,
wenn sie vom Hersteller schriftlich bestätigt sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Römlild
• Werkstattreparaturrechnungen werden nur mit schriftlicher Zusage seitens der
Capillar GmbH übernommen,
• es werden kein Kosten / Rechnungen übernommen die nicht schriftlich von
Capillar bestätigt worden sind,
• die Bestätigung ist gleichzeitig der Auftrag für die Reparatur.
!!! Die zuerst eintretenden Daten (Monat oder kM) sind maßgebend.
Zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung wichtig: Originalwerkstatt-
rechnung über Wartungs- und Ölwechselservice aufbewahren.
kontakt
capillar gmbh
oberes tor 106,
98630 römhild / ot westenfeld

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