SICHERHEITSHINWEISE UND GEWÄHRLEISTUNG
dass der Hersteller das Produkt nach eigenem
Ermessen entweder repariert, ersetzt oder den
Kaufpreis abzüglich Preisnachlass erstattet.
Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung
für den Verlust von Daten (einschließlich Daten,
die bei Versand an den Hersteller auf dem
Produkt gespeichert sind). Der Käufer trägt
die alleinige Verantwortung und entbindet den
Hersteller von jeglicher Haftung, die sich aus
Unfällen, Verletzungen, Schäden, Todesfällen,
Ausfällen, illegalen Handlungen und anderen
Ansprüchen aus der Verwendung des Produktes
ergibt, ungeachtet der Tatsache, ob eine solche
Verwendung vom Hersteller vorherzusehen war
oder nicht.
ALLE KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN
ZUR MARKTGÄNGIGKEIT ODER
ZWECKTAUGLICHKEIT BESCHRÄNKEN SICH
AUF DEN ZEITRAUM DER AUSDRÜCKLICH
GELTENDEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST. ALLE
ÜBRIGEN EXPLIZITEN ODER KONKLUDENTEN
BEDINGUNGEN, ERKLÄRUNGEN UND
GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH
KONKLUDENTER GEWÄHRLEISTUNG BEI
NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, SIND
AUSGESCHLOSSEN. In einigen Ländern sind
zeitliche Beschränkungen einer konkludenten
Gewährleistung untersagt. Daher finden die oben
genannten Bedingungen u.U. keine Anwendung.
Diese Gewährleistung gewährt dem Käufer
spezifische Rechte, die, je nach Land und
102
Zuständigkeit, um andere Rechte erweitert
werden können.
Auf die mitgelieferte Software von
Drittanbietern gibt es keine Mängelgewähr.
Der Käufer trägt das alleinige Risiko für
die Qualität, Leistung, Genauigkeit und das
Ergebnis der mitgelieferten Software. Sollte
diese Software mangelhaft sein, übernimmt
nicht der Hersteller, sondern der Käufer
sämtliche für die Reparatur der Software
notwendigen Kosten.
DER HERSTELLER KANN, IM RAHMEN DES
GESETZLICH ZULÄSSIGEN, UNTER KEINEN
UMSTÄNDEN FÜR GELÖSCHTE DATEN,
EINKOMMENS- ODER GEWINNVERLUSTE
ODER FÜR BESONDERE, INDIREKTE,
ZUFÄLLIGE UND FOLGESCHÄDEN SOWIE
SCHADENSERSATZ, DIE SICH, UNABHÄNGIG
VON DER GEWÄHRLEISTUNG, AUS DER
VERWENDUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT DER
VERWENDUNG DES PRODUKTES ERGEBEN,
HAFTBAR GEMACHT WERDEN, AUCH WENN
DER HERSTELLER AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT
DIE GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT DES
HERSTELLERS DEN BETRAG, DER VOM
KÄUFER FÜR DAS PRODUKT BEZAHLT
WURDE.