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Sicherheitshinweise - ABSAUGWERK Vitapoint 5000 Betriebsanleitung

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Sicherheitshinweise

Nachfolgende Sicherheitshinweise sind zwingend zu beachten und einzuhalten.
Sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche entfallen bei Nichtbeachtung der folgenden Hinweise:
Dieses Symbol zeigt auf, dass bei Nichtbeachtung Verletzungen von Personen, sowie Sachschäden entstehen
können!
1.
Ware ist in Anwesenheit des Frachtführers auf äußere Beschädigungen zu überprüfen. Nachträgliche
Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
2.
Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist zwingend erforderlich.
3.
Die internen Arbeits- und Betriebsanweisungen des Betreibers sind ergänzend zur Betriebsanleitung zwingend zu
beachten!
4.
Der Luftreiniger darf ausschließlich von Personal bedient werden, welches mit dieser Betriebsanleitung vertraut
ist.
5.
Nur mit Original Zubehör- und Ersatzteilen bewahren Sie die Garantie- und Gewähleistungsansprüche. Fremdteile
verursachen Gefahrensituationen und halten den Belastungen nicht dauerhaft stand.
6.
Der Luftreiniger darf nur von Personal gewartet werden, welches explizit dafür geschult wurde.
7.
Sämtliche Komponenten sind gemäß den gelltenden Vorgaben, mindestens jedoch 1 x jährlich zu warten. Die
genauen Wartungsintervalle können beim Hersteller erfragt werden. Die Ansprüche auf Gewährleistung und
Garantie entfallen ohne Wartung.
8.
Die Zuständigkeiten bzgl. der Bedienung der Komponenten liegt in der Verantwortung des Kunden und ist
bauseitig festzulegen.
9.
Mit dem Luftreiniger verbundene Teile dürfen nicht verändert oder demontiert werden. Es besteht die Gefahr einer
mechanisch/elektrisch verursachten Verletzung, aufgrund bewegter und unter Strom stehender Teile. Ebenfalls
entfallen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
10. Die notwendige betriebliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Atemschutz etc.) ist zu
tragen.
11. Der Luftreiniger ist bei Gefahr über den Stecker oder den Hauptschalter sofort stromlos zu schalten.
12. Der Luftreiniger ist zwischen -10 und +40 °C zu betreiben und vor Erschütterungen, Stößen, starker
Sonneneinstrahlung, sowie Spritzwasser zu schützen.
13. Der Transport des Luftreinigers hat nur mit sauberen oder ohne Filter zu erfolgen. Dies dient dem Schutz der
Umgebung vor feinen Partikeln. Erschütterungen des Absaugsystems sind zu vermeiden. Der Transport darf nur
in geeigneter Verpackung stattfinden. Der Luftreiniger darf nur an den vorgesehenen Ringschrauben (gemäß DIN
580) angehoben werden. Andere Befestigungspunkte sind unzulässig - Verletzungsgefahr.
14. Die Lagerung des Luftreinigers darf nur auf einem sauberen, trockenen, ebenen und tragfähigen Untergrund
erfolgen.
15. Leitern und andere Gegenstände dürfen nicht gegen den Luftreiniger gelehnt werden. Es besteht Kippgefahr.
16. Der Untergrund muss vor der Aufstellung auf Gewicht und Beschaffenheit geprüft werden. Am Aufstellplatz
müssen die notwendigen Anschlüsse gegeben sein.
17. Das Betreiben eines defekten Luftreinigers ist unzulässig.
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