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mobilis M84 Bedienungsanleitung Seite 9

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Elektromobile mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit bis 15
km/h:
Für diese Elektromobile wird laut Straßenverkehrszulassungsord-
nung (StVZO) folgendes gefordert:
Eine Betriebserlaubnis (kurz: BE) des Elektromobils, die durch
eine Kfz-Zulassungsstelle ausgestellt wird.
Die Betriebserlaubnis wird für jedes Elektromobil mit einer
maximalen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h von
Mobilis beantragt und liegt dem Elektromobil bei.
Diese Betriebserlaubnis muss der Fahrer bei der Teilnahme
am öffentlichen Straßenverkehr stets mit sich führen.
Der Abschluss einer separaten Haftpflichtversicherung für
Krankenfahrstühle.
Zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung müssen Sie sich
mit Ihrer Betriebserlaubnis an Ihre Versicherung wenden. Sie
erhalten dort ein Versicherungskennzeichen (umgangssprach-
lich auch als „Mofa-Kennzeichen" bekannt), das Sie an der
Rückseite Ihres Elektromobils installieren müssen.
Den Versicherungsnachweis muss der Fahrer bei der Teilnah-
me am öffentlichen Straßenverkehr stets mit sich führen.
Die Haftpflichtversicherung muss jährlich zum 1. März erneu-
ert werden. Bitte klären Sie die Details hierzu mit Ihrem Ver-
sicherer.

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