Gewährleistung
1. Umfang der Gewährleistung
Mobilis leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des
Scooters entsprechenden Fehlerfreiheit während der Dauer von 24 Mona-
ten ab Datum der Auslieferung von Mobilis.
Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Tage der Übergabe des Scoo-
ters an den Erstkäufer.
2. Inhalt der Gewährleistung
Mobilis erfüllt den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl, entspre-
chend den technischen Erfordernissen durch Instandsetzung des Scoo-
ters oder Ersatz der fehlerhaften Teile. Von den Teilen werden diejenigen
ersetzt, die den Fehler aufweisen und die durch diesen Fehler beschädig-
ten Teile. Ausgewechselte Teile werden Eigentum von Mobilis und sind
auf Anforderung zuzusenden. Gewährleistungsansprüche können nur
dann geltend gemacht werden, wenn die Anmeldung des Gewährleis-
tungsanspruches durch Einsenden der Karte "Gewährleistungsanmel-
dung" bei Mobilis vorliegt.
3. Gewährleistung auf ausgewechselte Teile
Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird die unter Ziffer 1
genannte Gewährleistungsfrist weder erneuert noch verlängert.
4. Gewährleistungsausschluss
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn und soweit der aufge-
tretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
•
der Fehler nicht unverzüglich vom Kunden nach dessen Feststellung
bei einem von Mobilis autorisierten Händler entweder schriftlich an-
gezeigt worden ist, oder der Kunde ihn nicht von dem Händler hat
aufnehmen lassen und diesem nicht unverzüglich Gelegenheit zur
•
Nachbesserung gegeben worden ist.
der Scooter oder Teile davon unsachgemäß behandelt oder überbe-
•
ansprucht worden sind.
der Scooter in einem nicht von Mobilis autorisierten Betrieb instand-
gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist.
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