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Gewährleistung
1. Umfang der Gewährleistung
Mobilis leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des
Scooters entsprechenden Fehlerfreiheit während der Dauer von 24 Mona-
ten ab Datum der Auslieferung von Mobilis.
Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Tage der Übergabe des Scoo-
ters an den Erstkäufer.
2. Inhalt der Gewährleistung
Mobilis erfüllt den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl, entspre-
chend den technischen Erfordernissen durch Instandsetzung des Scoo-
ters oder Ersatz der fehlerhaften Teile. Von den Teilen werden diejenigen
ersetzt, die den Fehler aufweisen und die durch diesen Fehler beschädig-
ten Teile. Ausgewechselte Teile werden Eigentum von Mobilis und sind
auf Anforderung zuzusenden. Gewährleistungsansprüche können nur
dann geltend gemacht werden, wenn die Anmeldung des Gewährleis-
tungsanspruches durch Einsenden der Karte "Gewährleistungsanmel-
dung" bei Mobilis vorliegt.
3. Gewährleistung auf ausgewechselte Teile
Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird die unter Ziffer 1
genannte Gewährleistungsfrist weder erneuert noch verlängert.
4. Gewährleistungsausschluss
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn und soweit der aufge-
tretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
der Fehler nicht unverzüglich vom Kunden nach dessen Feststellung
bei einem von Mobilis autorisierten Händler entweder schriftlich an-
gezeigt worden ist, oder der Kunde ihn nicht von dem Händler hat
aufnehmen lassen und diesem nicht unverzüglich Gelegenheit zur
Nachbesserung gegeben worden ist.
der Scooter oder Teile davon unsachgemäß behandelt oder überbe-
ansprucht worden sind.
der Scooter in einem nicht von Mobilis autorisierten Betrieb instand-
gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist.
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