Einlernen der WS 8
Halten Sie die Bedienungsanleitung der Alarmzentrale griffbereit, da Sie diese zum Einlernen
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und Testen des Wassersensors benötigen.
Öffnen Sie das Gerät durch Lösen der beiden Gehäuseschrauben und Entfernen des oberen
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Gehäuseteils.
Setzen Sie die beigelegten Batterien unter Beachtung der richtigen Polarität in das
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Batteriefach.
Bringen
Sie
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Bedienungsanleitung.
Drücken Sie die Test-Taste auf der Platine des WS 8 etwa eine Sekunde. Das Display der
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Zentrale sollte jetzt folgendes anzeigen:
E r k a n n t
W a s s e r d e t e k t o r
(deutsches Display)
Bestätigen Sie mit OK.
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Durchstoßen Sie die Montagelöcher des unteren Gehäusedeckels mit einem dünnen
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Schraubendreher o.ä. Und montieren Sie diesen mit den beigelegten Dübeln und Schrauben
so an der Wand, dass er möglichst hoch angebracht wird, die Sensorspitzen aber nur 1 bis
2mm Abstand zum Boden haben. Die Sensorspitzen befestigen Sie mit der beigelegten
Halterung.
Setzen Sie das Gehäuse wieder zusammen und befestigen Sie die Schrauben.
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Der Wassersensor ist nun einsatzbereit.
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Funktion
Kommen die Sensorspitzen mit Wasser in Kontakt, so sendet der WS 8 ein Alarmsignal an die
Zentrale. Bleibt der Wasserkontakt bestehen, so sendet der WS 8 nach 2 Minuten nochmals ein
Signal an die Zentrale. Pro Wassereinbruch wird das Alarmsignal nur zweimal gesendet.
Liegen die Sensorspitzen wieder trocken, so sendet der WS 8 ein Signal an die Zentrale, dass der
Wasseralarm aufgehoben ist.
Hinweis:
Achten Sie beim Anschluss der Batterie unbedingt auf richtige Polarität. Durch falsche
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Polarität besteht die Gefahr eines Kabelbrands.
Lassen Sie Batterien nicht offen herumliegen. Es besteht die Gefahr, dass diese von Kindern
•
oder Haustieren verschluckt werden. Im Falle eines Verschluckens sofort einen Arzt
aufsuchen.
Ausgelaufene und beschädigte Batterien können bei Berührung Verätzungen der Haut
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verursachen. Benutzen Sie in diesem Falle geeignete Schutzhandschuhe.
Werfen Sie Batterien niemals ins Feuer. Batterien dürfen nicht aufgeladen werden. In beiden
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Fällen besteht Explosionsgefahr.
Entsprechend der Batterieverordnung (BattV) vom 27. März 1998 ist der Endverbraucher
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gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien verpflichtet. Eine Entsorgung über den
Hausmüll ist verboten. Ebenso ist jeder entsprechende Fachhändler zur Rücknahme von
Altbatterien verpflichtet. Selbstverständlich können Sie Altbatterien weiterhin bei den von der
Stadt bereitgestellten Sammelstellen (Wertstoffhöfe) entsorgen.
die
Alarmzentrale
in
( O K ? )
den
Lern-Modus
entsprechend
D e t e c t e d
W a t e r
(englisches Display)
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2
der
Haupt-
( O k ? )
S e n s o r