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Die Gewährleistung - Derovis HydraIP ESW1820 Handbuch

Netzwerkswitch
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HydraIP ESW1820
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Die Gewährleistung
Die Gewährleistungsfristen für Material- und Herstellungsfehler sind, sofern nicht gesondert vertraglich
vereinbart, in den AGB der Derovis GmbH festgelegt. Die AGB finden Sie in den von Derovis GmbH
ausgelieferten Unterlagen und im Internet unter www.derovis.de. Es wird keine weitere, ausdrückliche oder
stillschweigende Gewährleistung übernommen. Der Hersteller ist nicht verantwortlich für Folgeschäden. Der
Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden,
die vom Hersteller nicht autorisiert wurden. Schäden, die durch den unsachgemäßen Einsatz des Gerätes
bzw. unsachgemäße Pflege, Handhabung oder die Verwendung von nicht empfohlenem Zubehör entstehen,
fallen nicht unter Gewährleistungen.
HINWEIS!
Gefahr von Sachschäden:
Das Gerät darf auf keinen Fall geöffnet werden. Dies führt unweigerlich zum Erlöschen
bestehender Gewährleistungspflichten, Garantieansprüche und/oder zugesagter
Garantien.
Alle Installations-Prozeduren für die Programme setzen ein in sich konfliktfreies Betriebssystem voraus.
Problemlösungen diesbezüglich erfordern entweder eine intensive Detailkenntnis der verwendeten Systeme
oder deren kompromisslosen Neuaufbau. Der Hersteller übernimmt keine Gewähr dafür, dass vom
Anwender verwendete Programme oder Systeme den angestrebten Nutzen erbringen.
Sollten Garantierücksendungen erfolgen, sind diese generell vorher mit dem Lieferanten zu vereinbaren, sie
werden ansonsten nicht bearbeitet. Sie erhalten in diesem Fall einen Rücksendecode, auf den Sie sich
während der Abwicklung des Vorgangs beziehen müssen. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für
Transportschäden oder Transportversicherungen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
Version: 2.0.0
Datum: 27.09.2016
Die Gewährleistung
Seite: 11

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