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Allgemeine Garantiebedingungen - Novaline Aura Bedienungsanleitung

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Allgemeine Garantiebedingungen

N
Für den Kaminofenkorpus und dessen einwandfreie Verarbeitung garantieren
wir 5 Jahre! Voraussetzung hierfür ist die Rücksendung der vollständig
ausgefüllten Garantiekarte. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen
Garantiebestimmungen.
NOVALINE Kaminöfen...
• sind nach modernsten technischen Erkenntnissen konstruiert.
• erfüllen die hohen Anforderungen der BImSchV 1.Stufe bzw. 2.Stufe.
• werden aus funktionsgerechten, hochwertigen Materialien unter ständiger
Qualitätskontrolle gebaut.
• verlassen sorgfältig und transportsicher verpackt das Werk.
• sind moderne technische Geräte, die ihre einwandfreie Funktion nur erhalten, wenn sie
sorgfältig und unter Einhaltung aller Vorschriften aufgebaut und betrieben werden.
NOVALINE leistet 6 Monate Garantie auf bewegliche Teile wie Griffe, Schieber und
Rüttelroste. Die Garantie umfasst nicht den normalen Verschleiß, wie er bei üblicher
Nutzung des Kaminofens entsteht.
Die Feuerraumscheibe und Schamottesteine sind als feuerberührende und
zerbrechliche Bestandteile von der Gewährleistungspflicht ausgenommen.
Üblicher Verschleiß kann sein:
Lackverfärbungen durch thermische Belastung, Oberflächenveränderung der Glasscheibe,
wie z.B. Rußfahnen o. ä., Verfärbungen der Schamottesteine oder feine Risse in den
Steinen, Verhärtete Dichtungen durch thermische Belastung und Abnutzung durch
mechanische Beanspruchung, Ermüdungsbruch der Türfeder, Feine Haarrisse in Kacheln.
Ausdrücklich ausgenommen von der Garantie sind Schäden und Mängel, die durch
unsachgemäße Handhabung und Wartung, thermische Überbeanspruchung oder Nicht-
Beachtung der Bedienungs- und Montageanleitung entstehen können.
Solche Schäden können sein:
• gerissene Schamottesteine oder Glasscheibe durch mechanische oder thermische
Überbeanspruchung.
Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile durch den zuständigen
Fachhändler repariert oder gegen einwandfreie Teile kostenlos ausgetauscht werden. Falls
notwendig erfolgt ein Austausch des kompletten Kaminofens. Über Art, Umfang und Ort
der Garantieleistung entscheidet der Fachhändler nach billigem Ermessen; üblicherweise
wird die Garantieleistung am Aufstellort erbracht. Bei unberechtigter Inanspruchnahme der
Garantie gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers.
Haftung:
NOVALINE haftet nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch
Geräte verursacht werden. Hierzu zählen u.a. Raumverschmutzungen, die durch
Zersetzungsprozesse organischer Staubanteile hervorgerufen werden und deren
Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf der Inneneinrichtung niederschlagen können.
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Ebenso sind Auswirkungen des Fogging-Effekts von der Haftung ausgeschlossen.

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