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Montage; Montagebedingungen; Aufstellraum; Abstand Zu Brennbaren Stoffen - Weishaupt WAL-PP Serie Montage- Und Betriebsanleitung

Abgas-luft-system
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Technische Änderungen vorbehalten!
Montage- und Betriebsanleitung
Abgas-Luft-System WAL-PP DN100/60 für Brennwertgerät WTC 15-A

3 Montage

3.1 Montagebedingungen

Nach landesrechtlichen Vorschriften muss für die Aufstellung einer
Heizungsanlage eine Erlaubnis eingeholt werden.
Rücksprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister halten.
Bei der Abgasführung sind die örtlichen und baurechtlichen Vorschriften zu
beachten und einzuhalten.
Vor der Montage prüfen:
Lieferumfang,
Luftzufuhr und ggf. Schornstein,
Projektierungsunterlagen,
Anzahl und Positionen der Revisionsöffnungen (Kap. 3.1.4),
Abgasrohre, die bei Temperaturen unter 0 °C gelagert wurden, aufwärmen,
Sicherheitsausrüstung für Dach- bzw. Fassadenarbeiten.

3.1.1 Aufstellraum

Der Aufstellraum und die Verbrennungsluftversorgung müssen den örtlichen
Bestimmungen entsprechen. Erfolgt die Verbrennungsluftversorgung über
Öffnungen ins Freie, sind folgende Mindestquerschnitte zu beachten:
150 cm² oder
2 x 75 cm² oder
Leitungen ins Freie mit strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten
(Bemessung siehe z. B. DVGW-TRGI 2008 Abschn. 9.2.3.2)

3.1.2 Abstand zu brennbaren Stoffen

Zwischen einer starren Abgasleitung und Bauteilen aus brennbaren Baustoffen ist
kein Mindestabstand erforderlich.
Zwischen flexiblen Abgasanlagen und Bauteilen aus brennbaren Stoffen ist ein
Mindestabstand von 3 cm einzuhalten.
3.1.3 Abgasmündungen über Dach
Bei raumluftabhängigem Betrieb müssen die Mündungen den First um
mindestens 0,4 m (1) überragen oder von der Dachoberfläche mindestens 1 m
(2) entfernt sein.
(1)
Bei raumluftunabhängigem Betrieb genügt ein Abstand zwischen Mündung und
Dachoberfläche von mindestens 0,4 m (1).
Dachaufbauten, Gebäudeteile und Öffnungen zu Räumen, auch an
Nachbargebäuden, deren Abstand zu den Schornsteinen oder Abgasleitungen
weniger als 1,5 m beträgt, müssen von den Mündungen von Abgasanlagen um
mindestens 1,0 m überragt werden.
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07.388.99.00 / 08-2010

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