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Wichtiger Anwenderhinweis; Teil 5 Wartung; Teil 7 Anhang; Gesetzliche Anwendungsvorschriften - Renner Kompressoren RKT+ 0035 Betriebsanleitung

Kälte - drucklufttrockner
Inhaltsverzeichnis

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1.2

Gesetzliche Anwendungsvorschriften

Einstufung
1.2.1
2014/68/EU
DGRL
BetrSichV §1 Abs. 1/aa
Prüfung der Arbeitsmittel
1.2.2
BetrSichV §10, §11
TRBS 1201 Teil2
Wiederkehrende Prü-
1.2.3
fungen
BetrSichV § 15
1.2.4
Unterweisung
BetrSichV §9I
EN 378-1
BGR 500 2.35
1.2.5
Kurz-Betriebssanleitung
nach EN 378-2
BGR 500 2.35
1.2.6
Dokumentation
EN 378-4.3.1
EG Verordnung 842/2006
1.2.7
Wartung
EN 13 313
1.2.8
Inbetriebnahme
BetrSichV §14
Anhang 5/25

Wichtiger Anwenderhinweis

• Infolge ihrer Einstufung in Kategorie 2 der Druckgeräterichtlinie,
EG
keiner von den Druckluft-Trockner "überwachungsbedürftige
Anlagen" entsprechend Betriebssicherheitsverordnung.
• Vor Inbetriebnahme des Druckluft-Trockners hat der Benutzer
die Arbeitsmittel zu kontrollieren und eine entsprechende
Aufzeichnung zu erstellen.
• Der Betreiber des DL-Trockners hat die Prüffristen der
Gesamtanlage und der Anlagenteile auf der Grundlage einer
sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln.
• Der Betreiber hat für die Unterrichtung des Betriebspersonals
und deren Information über die verwendeten Arbeitsmittel zu
sorgen. Eine jährliche Unterweisung ist vorgeschrieben.
• Eine
Kurzfassung
Betreiber erstellt werden und in Maschinennähe greifbar sein.
Der Betreiber ist verpflichtet, ein Anlagenprotokoll der
Kälteanlage zu erstellen, sofern die Verordnung 517/2014 dies
erfordert
Verfügung gestellt werden.
• Eine Wartung ist ausschliesslich durch sachkundige Personen
durchzuführen.
• Der Betreiber hat die im jeweiligen Land gültigen Gesetze und
Verordnungen über den Betrieb und der Inbetriebnahme zu
beachten.
DE_5
der
Bedienungsanleitung
Eine Richtlinie kann durch den Kundendienst zur
1. Teil
muss
vom

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