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Modellflug Und Flugrecht; Grundregeln Für Das Verhalten Im Luftverkehr; Häufig Gestellte Fragen Zum Flugbetrieb - Walkera 25129 Bedienungsanleitung

Ladybird v2
Inhaltsverzeichnis

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 Das Modell nicht weiterbenutzen, falls die Rotoren beschädigt oder gebrochen sind, um ein Verletzungsrisiko
auszuschließen.
 Keine Feuchtigkeit in die Komponenten eindringen lassen, sonst kann die Elektronik beschädigt werden.
 Darauf achten, dass weder Finger, Haare oder lose Kleidung in die Rotoren oder Zahnräder geraten.
 Finger, Kopf und Körper vor den sich drehenden Bauteilen weghalten, um Verletzungen zu vermeiden.
 Dieses Modell wird über ein Funksignal gesteuert, welches durch unterschiedlichste Quellen gestört werden kann. Diese
Störungen können einen kurzzeitigen Verlust der Steuerung zur Folge haben. Deshalb immer einen Abstand von
mindestens 3 m zu dem Modell halten, um Zusammenstöße oder Verletzungen zu vermeiden.
Was muss ich bei der Umgebung beachten?
 Der Flugbetrieb erfordert einen freien Raum von mindestens (5 x 5 x 3) m ohne Hindernisse.
Genügend Abstand zu Menschen, Tiere, Möbeln und anderen Hindernissen halten.
 Zu verkehrsreichen und belebten Bereichen genügend Abstand halten.
 Genügend Abstand zu Windkraftanlagen, Hochspannungsleitungen und Telefonmasten halten.
 Nicht über offene Wasserflächen fliegen und auf genügend Abstand zu Brutgebieten achten.

5.0 Modellflug und Flugrecht

5.1
Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
Modellhubschrauber in der Luft sind sie dem rechtlichen Sinne nach Luftfahrzeuge. Sie sind damit Teilnehmer am Luftverkehr
und unterliegen den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (LuftVZO).
Folgende Grundregeln gelten für alle Modellflieger:
§ 1 LuftVO - Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr
gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar
behindert oder belästigt wird.
(2) Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die
ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert.
(3) Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge
geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder
sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes
Besatzungsmitglied tätig sein
5.2
Häufig gestellte Fragen zum Flugbetrieb
Wann darf ich fliegen?
Flugzeit ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Nachtflüge werden momentan toleriert, wenn von dem Modell keine Lärmbelästigung ausgeht und es über Positionslichter
verfügt.
Weitere Informationen finden Sie in § 1 LuftVO - Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr.
Wo darf ich fliegen?
Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände Sie betreten wollen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang folgende Bestimmung: im Abstand von weniger als 1,5 km von Wohngebieten dürfen
Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden,
wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht einheitlich geregelt ist.
Beachten Sie bei allen Modellflugaktivitäten die Luftsperrgebiete (Anhang §62 LuftVG) und halten den Mindestabstand von 1,5
km von der Begrenzung von Flugplätzen ein.
Weitere Informationen finden Sie in § 16 LuftVO - Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums.
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