Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht müs-
sen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt wer-
den und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeauff orderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rück-
sendung zur Mitwirkung bei der sachgerechten Verwertung
im Falle der Eigentumsaufgabe verpfl ichtet. Das Altgerät kann
hierfür auch einer Rücknahmestelle überlassen werden, die
eine Beseitigung im Sinne der nationalen Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroff en sind den Altge-
räten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne Elektrobe-
standteile.
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24.01.2019 13:59:34
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