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Copertina_Mango.fh 18.05.2006 11:29 Uhr Seite 2
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Inhaltszusammenfassung für COPERTINA Mango

  • Seite 1 Copertina_Mango.fh 18.05.2006 11:29 Uhr Seite 2...
  • Seite 3 1. Allgemeine Informationen Dieser Ski- und Snowboardhelm stellt nach dem heutigen Stand der Technik den bestmög- lichen Schutz für den Kopf gegen äußere Beeinträchtigungen dar. Er kann jedoch niemals die Garantie für den Ausschluss von Verletzungen sein. Unsere Ski- und Snowboardhelme erfüllen die europäische Norm EN 1077, zudem sind sie teilweise –...
  • Seite 4 2.3 Richtige Positionierung Achten Sie darauf, dass der Helm waagrecht auf dem Kopf positioniert wird. Der Helm soll weder am Hinterkopf sitzen, sonst wäre die Stirn ungeschützt, noch soll der Helm zu tief in die Stirn gezogen sein, da diese Position die Sicht beeinträchtigen könnte.
  • Seite 5 Gurtbänder zu verhindern. Es dürfen keine Beeinträchtigungen beim Atmen und Schlucken auftreten. 2.6 MANGO RUN SYSTEM Das MANGO RUN SYSTEM ist durch Einkerbungen flexibler und passt sich der Kopfkontur besser an. Die integrierte Gurtbandführung sorgt für gute Passform und festen Sitz. Individuelle, stufenlose Kopfgrössenanpassung über den Drehknopf mit einer Hand bedienbar.
  • Seite 6 3. Sicherer Gebrauch • Der Skisporthelm ist ausschließlich zum Skisport geeignet. Für andere Sportarten wie Fahrrad-, Motorrad- und Mofafahren ist er nicht geeignet. • Vor Antritt der Fahrt muss der Kinngurt immer geschlossen sein. Den Helm nicht bemalen oder bekleben! In Farben und Klebern können Bestandteile enthalten sein, welche die Stabilität des Helmes und damit die Schutzwirkung negativ beeinflussen.
  • Seite 7 Seifenlösung vorgenommen werden.Verwenden Sie keine Lösungsmittel, wie z.B. Verdünnung oder ähnliches. Gewährleistung: 1. Für alle MANGO Helme gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. 2. Die Vorlage des Kaufbelegs ist die Voraussetzung für den Gewährleistungs- anspruch. Bitte sorgsam aufbewahren. Bei Gewährleistungsansprüchen muss der Kaufbeleg (bzw.
  • Seite 8 5. Sofern ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe erteilt worden ist, sind wir berechtigt, den Artikel zu untersuchen und/oder die Ausführung des Auftrages bis zu einer Rückprache mit dem Kunden zurückzustellen. Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere Mängelfestgestellt, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese ohne besonderen Auftrag zu beseitigen, wenn dies zur Erhaltung der Funktions- fähigkeit notwendig und im Verhältnis zu den Kosten des ursprünglichen Reparaturauftrages geringfügig ist.
  • Seite 96 Copertina_si-pi.fh 18.05.2006 11:54 Uhr Seite 1...