Mall GmbH, Hüfinger Str. 39 – 45, 78166 Donaueschingen
3.1 Eigenkontrollen
Die Funktionsfähigkeit der Abwasserbehandlungsanlage ist in Verantwortung des Betreibers entsprechend den Anga-
ben der Anlage zu kontrollieren. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
Auszuführende Arbeiten sind:
Einsichtnahme Betriebsbuch / Kontrolle der Prüfintervalle und Eintragungen
Öffnen der Schachtabdeckungen
Optische Kontrolle der Einbauteile in der Sedimentationeinrichtung auf Ablagerungen und Sauberkeit
Kontrolle der Filteroberfläche auf grobe Ablagerungen und Verschmutzungen (Steine, Äste usw.)
Sichtkontrolle Wasserstand
Bei Trockenwetter soll der Füllstand der Anlage im Bereich der Sohle der Ablaufgarnitur liegen. Ein dauerhaft
höherer Wasserstand zeigt eine Kolmation des Filtereinsatzes an. Diese muss zeitnah durch Austausch des
oberen Geotextils behoben werden.
Ggf. Entfernung von groben Stoffen
Die Arbeiten sollen in der Tabelle „Eigenkontrollen und Wartung" dokumentiert werden.
Technische Änderungen vorbehalten
Zeitlicher Abstand der Eigenkontrollen:
3 Monate
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Stand: 11.05.2020