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Garantiebestimmungen; Garantieerklärung; Garantiedauer; Beginn Der Garantiefrist - Sym Fiddle 125 ABS E5 Bedienungsanleitung

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Garantiebestimmungen

Garantieerklärung
Die Sanyang Deutschland GmbH, Opelstraße
13, 64546 Mörfelden-Walldorf (im folgenden
SYM genannt) garantiert dem Erstkäufer bei fest-
gestellten Material- oder Herstellungsfehlern an
dem fabrikneuen Produkt, die kostenlose Fehler-
beseitigung, gemäß diesen Garantiebestimmun-
gen innerhalb der vereinbarten Garantiezeit, bis
maximal 100.000 Kilometern.
Bei Weiterveräußerung des Produkts innerhalb
der Garantiezeit, bleiben die folgenden Be-
stimmungen im gleichen Umfang bestehen und
können auch nach Eigentümerwechsel, der im
Garantieheft schriftlich zu dokumentieren ist,
geltend gemacht werden.
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarun-
gen bezüglich dieser Garantiebestimmungen
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung der Sanyang Deutschland GmbH.

Garantiedauer

Diese beträgt zwei Jahre für straßenzugelassene
Motorroller, Motorräder, Leichtkrafträder, Leicht-
kraft-, Mokick- und Mofaroller sowie Quads.

Beginn der Garantiefrist

Diese beginnt entweder mit dem Tag der Erstzu-
lassung oder, falls die Zulassung nicht zeitgleich
erfolgt, mit dem Tag der Auslieferung an den
Endverbraucher.

Erhalt der Garantie

Hierfür ist die Einhaltung der nachstehenden
Wartungs-, Inspektions-, Gebrauchs- und
Pflegehinweise, vergleiche Punkt B. sowie der
hier unten unter Ziffer IV. benannten Voraus-
setzungen und die Vermeidung der hier unten
unter Ziffer V. angeführten Umstände, die zum
Ausschluss von Garantieleistungen führen, un-
abdingbar.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie zum Erhalt
der Garantie für den schriftlichen Nachweis der
vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen
verantwortlich sind. Die Intervalle können Sie der
Bedienungsanleitung entnehmen.
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Geltendmachung, weitere Vorausset-
zungen und Umfang der Garantie
Garantieansprüche sind nach Erkenntnis eines
Mangels unverzüglich und stets vor Ablauf der
Garantiezeit bei einem SYM-Vertragshändler in
Deutschland anzuzeigen. Garantie wird geleistet,
wenn dieser einen Material- oder Herstellungs-
fehler als Schadensursache feststellt und folgen-
de weiteren Voraussetzungen vorliegen:
Das Produkt muss von einem SYM-Vertrags-
händler nach den Vorgaben des Herstellers
ausgeliefert worden sein.
Die ordnungsgemäße Auslieferung und der
einwandfreie Zustand des Kaufgegenstands
ist durch Unterschrift und Firmenstempel des
SYM-Vertragshändlers sowie seitens des Fahr-
zeug-Eigentümers mit dessen Unterschrift bei
der erfolgten Übergabe auf der Innenseite im
Garantie- und Serviceheft zu bestätigen. Die
Registrierung des Garantiebeginns muss durch
eine unverzügliche Meldung des SYM-Vertrags-
händlers an die SYM erfolgt sein.
Vorgeschriebene und bereits erfolgte Wartungs-
arbeiten müssen nach den Herstellervorgaben,
unter Verwendung von SYM original Ersatz- und
Zubehörteilen von einem SYM-Vertragshändler
durchgeführt worden sein und sind mit dem ent-
sprechenden Eintrag im Garantie- und Service-
heft nachzuweisen.
Das Fahrzeug muss sich im Serienzustand befin-
den und darf nicht nachträglich verändert worden
oder mit Zubehör- und Ersatzteilen, die nicht von
SYM freigegeben wurden, ausgestattet sein.
Garantieleistungen erfolgen nach den techni-
schen Erfordernissen und nach Absprache mit
SYM durch Neuersatz, unter Verwendung von
SYM Original Ersatz- und Zubehörteilen, Über-
holungen oder Instandsetzungen fehlerhafter
Bauteile sowie der Übernahme der Lohnkosten.
Bestehen Zweifel am Vorhandensein eines Man-
gels oder sollte eine Sicht- oder Materialprüfung
notwendig sein, so ist SYM berechtigt, die be-
mängelten Teile anzufordern oder den von SYM
bestellten Sachverständigen mit der Überprüfung
des Fehlers zu beauftragen. Aufgrund eines Ga-
rantiefalls ersetzte Teile werden – nach Anerken-
nung des Anspruchs – Eigentum von SYM.
Eine weitere Garantieverpflichtung für kosten-
frei ersetzte Teile oder kostenfrei durchgeführte
Garantieleistungen besteht nicht. Für Bauteile,
die innerhalb der Garantiezeit erneuert wurden,
endet die Garantie mit Ablauf der vereinbarten
Garantiefrist für das Fahrzeug.

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