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Rechtliche Hinweise - Ottobock 757T16 Gebrauchsanweisung

Systemtester
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7  Entsorgung
7.1  Hinweise zur Entsorgung
Dieses Produkt darf nicht mit unsortiertem Hausmüll entsorgt werden. Eine, nicht
den Bestimmungen Ihres Landes entsprechende Entsorgung kann sich schädlich auf
die Umwelt und die Gesundheit auswirken. Bitte beachten Sie die Hinweise der für
Ihr Land zuständigen Behörde zu Rückgabe- und Sammelverfahren.
8  Rechtliche Hinweise
8.1  Haftungssatz
Ottobock haftet Ihnen gegenüber bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten auf
Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in Ziff. 5: "Schadensersatz") nach Maßgabe
der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verlet-
zung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ord-
nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Soweit jedoch die Verletzung von Kardinalpflichten nur leicht
fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte,
sind Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehba-
ren Schaden beschränkt.
Ottobock haftet Ihnen gegenüber außerdem nach den Vorschriften des Produkthaftungsgeset-
zes; in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit; bei Übernahme einer etwaigen Garantie durch Ottobock sowie
in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften.
Im Übrigen sind Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz gegen Ottobock – gleich aus wel-
chem Rechtsgrund, insbesondere wegen Sachmangel, Rechtsmangel und/oder Verletzung von
anderen Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch Ottobock, seine gesetzlichen Vertreter, Mit-
arbeiter oder Erfüllungsgehilfen oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.
Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung von Ottobock eingeschränkt oder aus-
geschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter
und Erfüllungsgehilfen von Ottobock.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil von Ihnen ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden. Ansprüche von Ihnen auf Schadensersatz verjähren innerhalb der gesetzlichen
Verjährungsfristen ab gesetzlichem Fristbeginn.
8.2  CE-Konformität
Der Systemtester 757T16 erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 2004 / 108 / EG für elektro-
magnetische Verträglichkeit. Die Konformitätsbewertung wurde von Ottobock nach Anhang II
der Richtlinie durchgeführt.
Der Systemtester 757T16 erfüllt außerdem die Anforderungen der Richtlinie 2006/95/EG für
elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Nieder-
spannungsrichtlinie).
Eine Kopie der Konformitätserklärung kann unter der Adresse des Herstellers (siehe letzte Sei-
te) angefordert werden.
8
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www.Manualslib.com
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